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Einverständniserklärung für die Beantragung eines (vorläufigen) Passes, (vorläufigen) Ausweises für Minderjährige (Druckversion)
Wenn Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) einen Reisepass oder Personalausweis beantragen, ist dafür die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Diese Einverständniserklärung stellt sicher, dass beide Elternteile – sofern sie das gemeinsame Sorgerecht besitzen – mit der Beantragung des Dokuments einverstanden sind.
Bei der Beantragung muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.
Warum ist eine Einverständniserklärung notwendig?
Zum Schutz des Kindes und um sicherzustellen, dass Entscheidungen im besten Interesse des Minderjährigen getroffen werden, verlangt der Gesetzgeber bei der Beantragung von Ausweisdokumenten die Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile. Dies gilt auch, wenn nur ein Elternteil den Antrag stellt oder den Ausweis abholen möchte.
Wann wird die Einverständniserklärung benötigt?
Die Einverständniserklärung wird benötigt bei der:
-
Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises für Minderjährige.
Wichtiger Hinweis: Das Bürgerbüro benötigt zusätzlich die Personalausweise beider sorgeberechtigter Elternteile (im Original oder als gut lesliche Kopie).
Hinweis: Möchten Sie die Einverständniserklärung lieber papierlos einreichen, können Sie hierfür die Dienstleistung Einverständniserklärung für die Beantragung eines (vorläufigen) Reisepasses/ (vorläufigen) Ausweises für Minderjährige nutzen.
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Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
E-Mail: buergerbuero@kaarst.de