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Einverständniserklärung für die Beantragung eines (vorläufigen) Reisepasses/ (vorläufigen) Ausweises für Minderjährige
Wenn Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) einen Reisepass oder Personalausweis beantragen, ist dafür die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Diese Einverständniserklärung stellt sicher, dass beide Elternteile – sofern sie das gemeinsame Sorgerecht besitzen – mit der Beantragung des Dokuments einverstanden sind.
Bei der Beantragung muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Warum ist eine Einverständniserklärung notwendig?
Zum Schutz des Kindes und um sicherzustellen, dass Entscheidungen im besten Interesse des Minderjährigen getroffen werden, verlangt der Gesetzgeber bei der Beantragung von Ausweisdokumenten die Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile. Dies gilt auch, wenn nur ein Elternteil den Antrag stellt oder den Ausweis abholen möchte.
Wann wird die Einverständniserklärung benötigt?
Die Einverständniserklärung wird benötigt bei der:
-
Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises für Minderjährige.
Wichtiger Hinweis: Das Bürgerbüro benötigt zusätzlich die Personalausweise beider sorgeberechtigter Elternteile (im Original oder als gut lesliche Kopie).
Diese Dienstleistung ermöglicht es Ihnen, bequem eine Einverständniserklärung für die Beantragung eines eines (vorläufigen) Reisepasses/ (vorläufigen) Ausweises für Minderjährige zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass diese Dienstleistung zwingend von der Person ausgefüllt werden muss, die die EInverständniserklärung erteilt – der nicht persönlich im Bürgerbüro erscheinen kann. Sie erfassen hierbei alle erforderlichen Angaben direkt am PC oder Smartphone, damit die bevollmächtigte Person die Angelegenheit für Sie erledigen kann. Da der Prozess vollständig digital abgewickelt wird, ist ein Ausdrucken des Dokuments nicht nötig. Für die erforderliche Identifikation laden Sie im Verlauf des Verfahrens bitte lediglich die Vorder- und Rückseite Ihres eigenen Lichtbildausweises als Datei hoch.
Um die Onlinedienstleistungen der Stadt Kaarst nutzen zu können, reicht eine Registrierung bei der BundID unter der Option "Benutzername und Passwort".
Eine Registrierung ist derzeit nur als natürliche Person möglich. Nach erfolgreicher Registrierung haben Sie im Antrag die Möglichkeit, diesen im Namen verschiedener Organisationen einzureichen.
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Zuständige Einrichtung
32 - 330 Bürgerbüro, Wahlen und Statistiken
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
E-Mail: buergerbuero@kaarst.de