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Kostenerstattung Schülerpraktikum

Für die im Rahmen eines Schülerpraktikums entstandenen Fahrkosten sowie Gebühren für eine Gesundheitsbelehrung kann eine Erstattung beantragt werden. 
Als Schülerfahrkosten können gemäß Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) nur die Kosten für die wirtschaftlichste Beförderung anerkannt werden.

 

Benötigte Unterlagen:

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Zur Anmeldung

Zuständige Einrichtung

40 Schule und Sport
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst

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