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Kostenerstattung Schülerpraktikum
Für die im Rahmen eines Schülerpraktikums entstandenen Fahrkosten sowie Gebühren für eine Gesundheitsbelehrung kann eine Erstattung beantragt werden.
Als Schülerfahrkosten können gemäß Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) nur die Kosten für die wirtschaftlichste Beförderung anerkannt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Bestätigung der Schule über die Teilnahme an einem Praktikum (muss vor Antragstellung von der Schule unterschrieben werden und im Antrag hochgeladen werden)
- Fahrkostenbelege (z.B. Tickets können im Antrag hochgeladen werden)
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungZuständige Einrichtung
40 Schule und Sport
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
- Frau Klose: Sachbearbeitung
Tel.: 02131 987-227 - Frau Koster: Sachbearbeitung
Tel.: 02131 987-228
Zuständige Kontaktpersonen
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