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Förderung von Stecker-PV-Anlagen

Zuschuss für die Installation von Stecker-PV-Anlagen

Die Stadt Kaarst fördert Investitionen für die Installation von Stecker-PV-Anlagen.

Gefördert wird die Installation von Stecker-PV-Anlagen, auch Balkon-Solarmodule, Balkonkraftwerke oder Mini-Solaranlagen genannt. Die Geräte dürfen maximal 600 W haben und müssen den Anforderungen zur Produktsicherheit, z. B. CE-Kennzeichnung, genügen. Die Stecker-PV-Anlagen sind ordnungsgemäß beim Netzbetreiber anzumelden und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.

Als Ziele werden verfolgt:

  • Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien im Stadtgebiet Kaarst
  • Reduzierung von Treibhausgasemissionen
  • Lokaler Beitrag zum Klimaschutz

 

Im Detail wird auf die Förderrichtlinie hingewiesen.

Downloads

Förderrichtlinie Stecker-PV-Anlagen

Weitere Informationen

Startseite | MaStR (marktstammdatenregister.de)
Steckersolar: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose | Verbraucherzentrale.de

 

Das Förderkontingent von 200 Anträgen für Stecker-PV-Anlagen ist erschöpft. Leider können ab sofort keine weiteren Anträge mehr gestellt werden.

Zuständige Einrichtung

61 - 100 Mobilität und Klima
Verwaltungsdienststelle Büttgen
Rathausplatz 23
41564 Kaarst

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