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Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gewährt. Mieterinnen und Mieter erhalten Mietzuschuss, Eigentümerinnen und Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes erhalten Lastenzuschuss.
Sie können den Antrag über folgenden Link online stellen:
Online-Dienste (gemeinsamonline.de)
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich unverbindlich und anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen:
Landesweiter Wohngeldproberechner und Online-Wohngeldbeantragung für Bürgerinnen und Bürger
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt bei Vorlage aller Unterlagen in der Regel innerhalb eines Monats.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Wohngeld wird nur auf Antrag und erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt von der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung ab.
Zuständige Einrichtung
50 - 600 Wohnen
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
- Frau Böse: Sachbearbeitung
Tel.: 02131 987-221 - Frau Reckwell: Sachbearbeitung
Tel.: 02131 987-213
Zuständige Kontaktpersonen
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