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Abmeldung Wegzug ins Ausland

Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, müssen Sie sich am alten Wohnsitz nicht abmelden. Die Anmeldung in der "neuen" Stadt reicht aus; von dort wird die Abmeldung in der "alten" Gemeinde veranlasst.

Geben Sie jedoch Ihren Wohnsitz in Deutschland auf, weil Sie ins Ausland verziehen bzw. bereits verzogen sind, muss eine Abmeldung erfolgen.

Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus der Wohnung möglich. Sie erhalten dann auch schon Ihre Abmeldebestätigung mit dem von Ihnen angegebenen Auszugstag. Das Melderegister wird jedoch erst am Tag des Auszugs entsprechend fortgeschrieben.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Zuständige Einrichtung

32 - 330 Standesamt und Bürgerbüro
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst

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