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Kaarst barrierefrei
Kriterienkatalog für die Signetvergabe
Grundkriterien
Mit dem Signet gekennzeichnete Einrichtungen erfüllen immer folgende fünf Grundkriterien:
Einrichtungsspezifische Kriterien
Geschäfte, Supermärkte, Kaufhäuser
Gaststätten
Sparkassen, Banken, Postämter
Hotels
Theater, Kinos, Freilichtbühnen, Konzertsäle und ähnliches
Museen, Ausstellungen, Galerien
Öffentliche Verwaltungen
Schwimmbäder
Bahnhöfe
Arzt- und Therapiepraxen, Medizinische Einrichtungen
sein.
Für alle mit einem Signet ausgezeichneter Einrichtung gelten grundsätzlich folgende Empfehlungen und Erwartungen:
entgegenkommendes Verhalten erwarten.
abweichend von den üblichen Regelungen für Hunde – in die Einrichtungen mitgenommen werden.
Hier können Sie den Antrag auf Verleihung des Signets „Kaarst barriefrei“ online stellen.
Grundkriterien
Mit dem Signet gekennzeichnete Einrichtungen erfüllen immer folgende fünf Grundkriterien:
- stufenloser Zugang (ggf. mit Rampe oder Lift)
Der stufenlose Zugang erfolgt möglichst über den Haupteingang, im Ausnahmefall über einen Nebeneingang, wobei anlegbare Rampen oder ein Treppenlift, der auch mit Elektrorollstuhl nutzbar sein muss, als Hilfsmittel akzeptiert werden.
- ausreichend breite Türen
- ausreichend große Bewegungsflächen
- Markierung von gefährlichen Glastüren und Stufen
- Orientierungsmöglichkeiten für seh- und hörbehinderte Menschen sowie nach Bedarf personelle Unterstützung für alle Menschen mit Behinderung
Auf den folgenden Seiten finden Sie die zusätzlichen einrichtungsspezifischen Anforderungen für Geschäfte, Supermärkte, Kaufhäuser, Gaststätten, Sparkassen, Banken, Postämter, Hotels, Theater, Kinos, Freilichtbühnen, Konzertsäle, Museen, Ausstellungen, Galerien, Öffentliche Verwaltungen, Schwimmbäder Bahnhöfe, Arzt- und Therapiepraxen, Medizinische Einrichtungen. Außerdem wurden Empfehlungen und Erwartungen formuliert, die mit der Vergabe des Signets eng verbunden sind.
Einrichtungsspezifische Kriterien
Geschäfte, Supermärkte, Kaufhäuser
- flexible Drehkreuze
- ausreichend große Bewegungsflächen zwischen den Auslagen und Regalen
- mindestens eine rollstuhlgeeignete Umkleidekabine
- breiter Durchgang für Rollstühle / Kinderwagen an mindestens einer Kasse
- personelle Hilfe beim Einkaufen
- in Kaufhäusern zusätzlich: Stufenlos erreichbare Toilette mit ausreichend großer Bewegungsfläche
Gaststätten
- angemessene Anzahl stufenlos erreichbarer und unterfahrbarer Tische
- stufenlos erreichbare Toilette mit ausreichend großer Bewegungsfläche
Sparkassen, Banken, Postämter
- Mindestens ein barrierefreier Geldautomat / Kontoauszugsdrucker oder — solange nicht vorhanden — Unterstützung durch Fachpersonal
Hotels
- mindestens ein barrierefreies Zimmer
- barrierefreie Nasszelle mit Dusche (Bodenmulde) und/oder Wanne mit Einstieghilfe, Toilette mit ausreichend großer Bewegungsfläche
Theater, Kinos, Freilichtbühnen, Konzertsäle und ähnliches
- Angemessene Anzahl im Bestuhlungsplan ausgewiesener Rollstuhlplätze
- Induktionsschleife für hörbehinderte Menschen
- Stufenlos erreichbare Toilette mit ausreichend großer Bewegungsfläche
Museen, Ausstellungen, Galerien
- ·Ausreichend große Bewegungsflächen zwischen den Exponaten
- Nicht zu hohe Vitrinen
- Stufenlos erreichbare Toilette mit ausreichend großer Bewegungsfläche
Öffentliche Verwaltungen
- Die Gebäude müssen barrierefrei zugänglich und nutzbar sein
- Stufenlos erreichbare Toilette mit ausreichend großer Bewegungsfläche
Schwimmbäder
- Hilfsmittel zum Erreichen des Schwimmbeckens
- Stufenlos erreichbare Umkleideräume und Duschen (Bodenmulde)
- Stufenlos erreichbare Toiletten mit ausreichend großen Bewegungsflächen
Bahnhöfe
- Stufenloser Zugang zu den Bahnsteigen über Aufzüge oder Rampen
- Blindenleitsystem auf den Bahnsteigen
Arzt- und Therapiepraxen, Medizinische Einrichtungen
- Höhenverstellbare/flexible Untersuchungsmöbel
sein.
- Umkleidemöglichkeiten
- stufenlos erreichbare Toilette mit ausreichend großer Bewegungsfläche
Für alle mit einem Signet ausgezeichneter Einrichtung gelten grundsätzlich folgende Empfehlungen und Erwartungen:
- Toleranz und Hilfsbereitschaft gegenüber Menschen mit Lernschwierigkeiten oder mit psychischen Problemen
entgegenkommendes Verhalten erwarten.
- Mitführen bzw. Anwesenheit von Blindenführhunden oder Rollstuhl-Begleithunden
abweichend von den üblichen Regelungen für Hunde – in die Einrichtungen mitgenommen werden.
- Zusätzliche, zum Teil temporäre Angebote für seh- und hörbehinderte Menschen
Hier können Sie den Antrag auf Verleihung des Signets „Kaarst barriefrei“ online stellen.
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Zur AnmeldungZuständige Einrichtung
50 Soziales
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
- Herr Schnitker: Abteilungsleitung
Tel.: 02131 987-212
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