BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Fischereischein
Seit dem 1. April erfolgt die Beantragung und Ausgabe der Fischereischeine zentralisiert beim Amt für Sicherheit und Ordnung des Rhein-Kreises Neuss und nicht mehr im Bürgerbüro des jeweiligen Wohnorts. Mit der Zuständigkeit ändert sich auch das Verfahren. Im Zug der Digitalisierung erfolgt die Antragsstellung und Bezahlung (analog zur Anmeldung zur Fischerprüfung) ausschließlich digital. Somit muss niemand zur Ausstellung oder Verlängerung kommen und kann alles bequem daheim erledigen. Beim Online-Antrag sind Nachweise wie beispielsweise ein Foto des Personalausweises oder ein Foto des Zeugnisses über die bestandene Fischerprüfung hochzuladen. Die Bezahlung erfolgt im E-Payment- Verfahren per Paypal, Kreditkarte, Giropay oder SEPA-Lastschrift.
Anders als in der Vergangenheit wird die Verlängerung nicht mehr auf dem Fischereischein eingetragen, sondern es wird bei jeder Verlängerung ein neues Dokument ausgestellt und zugesandt. Damit wird vermieden, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Fischereischein ins Kreishaus kommen müssen oder der Schein mit der Post hin und her geschickt werden muss.
Zudem kann die Anglerin oder der Angler künftig direkt bei der Anmeldung zur Fischerprüfung den Fischereischein beantragen und diesen nach der bestandenen Prüfung mitnehmen. Bisher musste man nach der Prüfung mit seinem Zeugnis in das Bürgerbüro des Wohnorts gehen, um dort den Fischereischein zu bekommen. Nähere Informationen im Internet: www.rhein-kreis-neuss.de/fischereischein.
Anders als in der Vergangenheit wird die Verlängerung nicht mehr auf dem Fischereischein eingetragen, sondern es wird bei jeder Verlängerung ein neues Dokument ausgestellt und zugesandt. Damit wird vermieden, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Fischereischein ins Kreishaus kommen müssen oder der Schein mit der Post hin und her geschickt werden muss.
Zudem kann die Anglerin oder der Angler künftig direkt bei der Anmeldung zur Fischerprüfung den Fischereischein beantragen und diesen nach der bestandenen Prüfung mitnehmen. Bisher musste man nach der Prüfung mit seinem Zeugnis in das Bürgerbüro des Wohnorts gehen, um dort den Fischereischein zu bekommen. Nähere Informationen im Internet: www.rhein-kreis-neuss.de/fischereischein.
Zuständige Einrichtung
32 - 330 Standesamt und Bürgerbüro
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Suche
Suche
Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein.