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Abmeldung Nebenwohnsitz

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, ist eine Abmeldung am alten Wohnsitz nicht erforderlich. Die Anmeldung in der neuen Stadt genügt; von dort aus wird die Abmeldung bei der alten Gemeinde automatisch veranlasst.

Wenn Sie jedoch eine Nebenwohnung aufgeben und keine neue beziehen, muss diese abgemeldet werden. Die Abmeldung der Nebenwohnung kann entweder am bisherigen Nebenwohnsitz oder am Hauptwohnsitz erfolgen.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Zuständige Einrichtung

32 - 330 Standesamt und Bürgerbüro
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst