Überschrift: Dienstleistungen A-Z

Dienstleistungen A-Z

Dienstleistungen A-Z

Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie derzeit über ein Online-Formular beantragen können.

Wenn Sie alle Dienstleistungen der Stadt Kaarst sehen möchten, klicken sie bitte auf folgenden Link.

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Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Aus dem Baulastenverzeichnis erfahren Sie, ob und mit welchen Baulasten ein Grundstück belastet ist. Dies ist unter anderem von Bedeutung, wenn Sie ein Grundstück kaufen, verkaufen oder beleihen möchte.

Sie können uns entweder persönlich zur Antragstellung 
im Verwaltungsgebäude Büttgen, Infobüro Planen und Bauen, II. Etage, Zimmer 215
(Telefon: 02131 987-853, E-Mail: infobuero.planen-bauen@kaarst.de)
zu den Öffnungszeiten:
•    montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
•    donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
besuchen oder eine andere Person beauftragen.

 

Der Antrag ist bevorzugt über das Serviceportal der Stadt Kaarst zu stellen.

Um das Serviceportal nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der erstmaligen Registrierung nicht automatisch zur Dienstleistung zurückgeleitet werden. Wenn Sie Fragen oder Probleme bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an die TUIV - 503. Sobald Sie angemeldet sind, haben Sie Zugriff auf unsere Online-Dienstleistungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Angaben zum Grundstück: Gemarkung, Flur und Flurstück.

Bearbeitungsdauer

Der Bearbeitungszeitraum beträgt in der Regel 5 Arbeitstage.

Die Angabe über die Bearbeitungsdauer ist nicht verbindlich. Es können sich aufgrund unvorhersehbarer Gegebenheiten Abweichungen ergeben.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Nachweis eines berechtigten Interesses.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Zuständige Einrichtung

63 - 610 Bürgerservice und Baurecht
Verwaltungsdienststelle Büttgen
Rathausplatz 23
41564 Kaarst

Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Aus dem Baulastenverzeichnis erfahren Sie, ob und mit welchen Baulasten ein Grundstück belastet ist. Dies ist unter anderem von Bedeutung, wenn Sie ein Grundstück kaufen, verkaufen oder beleihen möchte.

Sie können uns entweder persönlich zur Antragstellung 
im Verwaltungsgebäude Büttgen, Infobüro Planen und Bauen, II. Etage, Zimmer 215
(Telefon: 02131 987-853, E-Mail: infobuero.planen-bauen@kaarst.de)
zu den Öffnungszeiten:
•    montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
•    donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
besuchen oder eine andere Person beauftragen.

 

Der Antrag ist bevorzugt über das Serviceportal der Stadt Kaarst zu stellen.

Um das Serviceportal nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der erstmaligen Registrierung nicht automatisch zur Dienstleistung zurückgeleitet werden. Wenn Sie Fragen oder Probleme bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an die TUIV - 503. Sobald Sie angemeldet sind, haben Sie Zugriff auf unsere Online-Dienstleistungen.

Angaben zum Grundstück: Gemarkung, Flur und Flurstück.

Baulasten
63 - 610 Bürgerservice und Baurecht
Rathausplatz 23 41564 Kaarst

Frau

Till

Sachbearbeitung

Rathaus Büttgen 217

02131 987-884
melanie.till@kaarst.de

Frau

Schmitz

Sachbearbeitung

Rathaus Büttgen 218

02131 987-958
lena.schmitz@kaarst.de