Überschrift: Dienstleistungen A-Z

Dienstleistungen A-Z

Dienstleistungen A-Z

Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie derzeit über ein Online-Formular beantragen können.

Wenn Sie alle Dienstleistungen der Stadt Kaarst sehen möchten, klicken sie bitte auf folgenden Link.

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Antrag auf Auskunft aus dem Bauaktenarchiv der Stadt Kaarst


Die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Kaarst besitzt zu fast allen Gebäuden, die im Kaarster Stadtgebiet rechtmäßig errichtet worden sind, zum Teil sehr umfangreiche Hausakten in digitaler Form. Hierzu gehören Bauvorlagen, wie Grundrisse und Schnitte, vielfach aber auch statische Berechnungen.


Wer darf Einsicht nehmen und was sind die Voraussetzungen?

Sie müssen Eigentümerin des Grundstückes oder ein vom Eigentümer Bevollmächtigter sein.

Grundstückseigentümer oder deren Bevollmächtigte können Einsicht in ihre Hausakten nehmen oder sich (digitale) Ausdrucke von Plänen, Standsicherheitsnachweisen, Berechnungen und Beschreibungen anfertigen lassen.

Es ist ein Eigentümernachweis in Form eines aktuellen Grundsteuerbescheides oder Grundbuchauszuges (nicht älter als 3 Jahre) oder einer Auftragsbestätigung des Amtsgerichts vorzulegen.


Wie stelle ich den Antrag?

Der Antrag ist über das Serviceportal der Stadt Kaarst zu stellen. In begründeten Einzelfällen kann nach erfolgter Rücksprache eine alternative Antragstellung erfolgen.

 

Antragstellung über das Serviceportal der Stadt Kaarst

Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten:

Schritt 1: Bitte folgen Sie dem Link und registrieren sich beim Service Konto NRW

https://service.kaarst.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21730/show

Schritt 2: Folgen Sie erneut dem o.g. Link und melden sich mit dem angelegten Benutzernamen und Passwort an.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach der erstmaligen Registrierung nicht automatisch zur Dienstleistung zurückgeleitet werden.

Wenn Sie Fragen oder Probleme bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an den technischen Support unter service@kdn.de oder die IT Abteilung der Stadt Kaarst unter +49 2131 987 - 503.

Sobald Sie angemeldet sind, haben Sie Zugriff auf unsere Online-Dienstleistungen. Die im nächsten Schritt genannte „Zustimmung Ihrer Daten“ ist erforderlich.

Sie erhalten nach Eingang Ihres digitalen Antrages bei der Stadt Kaarst eine Eingangsbestätigung. Wir melden uns bezüglich einer Terminvereinbarung unaufgefordert bei Ihnen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

 

Welche Kosten fallen an?

Die Grundgebühr für die Einsichtnahme in die Hausakten beträgt 46,00 EUR.

Für die Bereitstellung von Daten per E-Mail oder Downloadlink werden je digitale Seite 0,70 Euro berechnet.

Farbkopien im  Format DIN A4       1,20 EUR

                         Format DIN A3       1,70 EUR

 

Plots in            Format DIN A2      10,50 EUR

                        Format DIN A1      15,00 EUR

                        Format DIN A0      30,00 EUR

 

Die anfallenden Gebühren sind erst nach Erhalt des Gebührenbescheides zu entrichten. Eine Barzahlung ist leider nicht möglich.
 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt i.d.R. bei ca. 7-14 Tage.

Die Angabe über die Bearbeitungsdauer ist nicht verbindlich. Es können sich aufgrund unvorhersehbarer Gegebenheiten Abweichungen ergeben.
 

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Zuständige Einrichtung

63 - 610 Bürgerservice und Baurecht
Verwaltungsdienststelle Büttgen
Rathausplatz 23
41564 Kaarst

Antrag auf Auskunft aus dem Bauaktenarchiv der Stadt Kaarst


Die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Kaarst besitzt zu fast allen Gebäuden, die im Kaarster Stadtgebiet rechtmäßig errichtet worden sind, zum Teil sehr umfangreiche Hausakten in digitaler Form. Hierzu gehören Bauvorlagen, wie Grundrisse und Schnitte, vielfach aber auch statische Berechnungen.


Wer darf Einsicht nehmen und was sind die Voraussetzungen?

Sie müssen Eigentümerin des Grundstückes oder ein vom Eigentümer Bevollmächtigter sein.

Grundstückseigentümer oder deren Bevollmächtigte können Einsicht in ihre Hausakten nehmen oder sich (digitale) Ausdrucke von Plänen, Standsicherheitsnachweisen, Berechnungen und Beschreibungen anfertigen lassen.

Es ist ein Eigentümernachweis in Form eines aktuellen Grundsteuerbescheides oder Grundbuchauszuges (nicht älter als 3 Jahre) oder einer Auftragsbestätigung des Amtsgerichts vorzulegen.


Wie stelle ich den Antrag?

Der Antrag ist über das Serviceportal der Stadt Kaarst zu stellen. In begründeten Einzelfällen kann nach erfolgter Rücksprache eine alternative Antragstellung erfolgen.

 

Antragstellung über das Serviceportal der Stadt Kaarst

Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten:

Schritt 1: Bitte folgen Sie dem Link und registrieren sich beim Service Konto NRW

https://service.kaarst.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21730/show

Schritt 2: Folgen Sie erneut dem o.g. Link und melden sich mit dem angelegten Benutzernamen und Passwort an.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach der erstmaligen Registrierung nicht automatisch zur Dienstleistung zurückgeleitet werden.

Wenn Sie Fragen oder Probleme bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an den technischen Support unter service@kdn.de oder die IT Abteilung der Stadt Kaarst unter +49 2131 987 - 503.

Sobald Sie angemeldet sind, haben Sie Zugriff auf unsere Online-Dienstleistungen. Die im nächsten Schritt genannte „Zustimmung Ihrer Daten“ ist erforderlich.

Sie erhalten nach Eingang Ihres digitalen Antrages bei der Stadt Kaarst eine Eingangsbestätigung. Wir melden uns bezüglich einer Terminvereinbarung unaufgefordert bei Ihnen.

 

Die Grundgebühr für die Einsichtnahme in die Hausakten beträgt 46,00 EUR.

Für die Bereitstellung von Daten per E-Mail oder Downloadlink werden je digitale Seite 0,70 Euro berechnet.

Farbkopien im  Format DIN A4       1,20 EUR

                         Format DIN A3       1,70 EUR

 

Plots in            Format DIN A2      10,50 EUR

                        Format DIN A1      15,00 EUR

                        Format DIN A0      30,00 EUR

 

Die anfallenden Gebühren sind erst nach Erhalt des Gebührenbescheides zu entrichten. Eine Barzahlung ist leider nicht möglich.
 

Bauakten
63 - 610 Bürgerservice und Baurecht
Rathausplatz 23 41564 Kaarst

Frau

Till

Sachbearbeitung

Rathaus Büttgen 217

02131 987-884
melanie.till@kaarst.de

Frau

Schmitz

Sachbearbeitung

Rathaus Büttgen 218

02131 987-958
lena.schmitz@kaarst.de