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Dienstleistungen A-Z

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Kaarst barrierefrei

Kriterienkatalog für die SignetvergabeLogo Kaarst barrierefrei

Grundkriterien
Mit dem Signet gekennzeichnete Einrichtungen erfüllen immer folgende fünf Grundkriterien:

  • stufenloser Zugang (ggf. mit Rampe oder Lift)

Der stufenlose Zugang erfolgt möglichst über den Haupteingang, im Ausnahmefall über einen Nebeneingang, wobei anlegbare Rampen oder ein Treppenlift, der auch mit Elektrorollstuhl nutzbar sein muss, als Hilfsmittel akzeptiert werden.

  • ausreichend breite Türen
Für die Türbreite gilt bei Neubauten 90 cm gemäß DIN 18024 Teil 2 in der aktuell gültigen Fassung. Bei Umbauten und Anpassungen im Altbaubestand sind Kompromisslösungen möglich, die eine Mindestbreite von 80 cm erlauben.
  • ausreichend große Bewegungsflächen
Im Neubau müssen nach DIN 18024 Teil 2 Bewegungsflächen von 150x150 cm sowie Gangbreiten von 90 cm eingehalten werden. Die Maße im Altbaubestand sollen sich nach Möglichkeit ebenfalls an der DIN 18024 Teil 2 orientieren, jedoch können im Einzelfall bei Bewegungsflächen auch Abweichungen bis zu wenigstens 120 x 120 cm toleriert werden.
  • Markierung von gefährlichen Glastüren und Stufen
Gefährliche Glastüren und Stufen sollen für sehbehinderte Menschen kontrastoptimierte Markierungen aufweisen.
  • Orientierungsmöglichkeiten für seh- und hörbehinderte Menschen sowie nach Bedarf personelle Unterstützung für alle Menschen mit Behinderung
Das können für sehbehinderte Menschen taktile Leitstreifen, Sprachmodule in Aufzügen oder Informationen in Brailleschrift bzw. erhabenen Zeichen sein; für hörbehinderte Menschen z.B. sind visuelle Informationen wünschenswert. Bei Bedarf wird grundsätzlich Unterstützung und Hilfe durch Personal angeboten.

Auf den folgenden Seiten finden Sie die zusätzlichen einrichtungsspezifischen Anforderungen für Geschäfte, Supermärkte, Kaufhäuser, Gaststätten, Sparkassen, Banken, Postämter, Hotels, Theater, Kinos, Freilichtbühnen, Konzertsäle, Museen, Ausstellungen, Galerien, Öffentliche Verwaltungen, Schwimmbäder Bahnhöfe, Arzt- und Therapiepraxen, Medizinische Einrichtungen. Außerdem wurden Empfehlungen und Erwartungen formuliert, die mit der Vergabe des Signets eng verbunden sind.


Einrichtungsspezifische Kriterien


Geschäfte, Supermärkte, Kaufhäuser
  • flexible Drehkreuze
Drehkreuze müssen leicht zu öffnen sein. Sie dürfen nicht festgeschraubt oder durch Regale / Waren verstellt sein. Sie müssen leicht wegklappbar sein.
  • ausreichend große Bewegungsflächen zwischen den Auslagen und Regalen
Regale und Warenauslagen dürfen nicht zu eng gestellt werden und einen Durchgang von mindestens 90 cm frei lassen. Es muss ausreichende Bewegungsfläche für Rollstuhlbenutzer und Menschen mit Kinderwagen vorhanden sein.
  • mindestens eine rollstuhlgeeignete Umkleidekabine
Eine rollstuhlgeeignete Umkleidekabine sollte 150 x 150 cm, mindestens aber 140 x 140 cm aufweisen.
  • breiter Durchgang für Rollstühle / Kinderwagen an mindestens einer Kasse
Mindestens ein Kassendurchgang muss eine Breite von 90 cm (ggf. 80 cm) für Rollstühle oder Kinderwagen haben. Diese Kasse ist grundsätzlich und vorrangig mit Personal besetzt zu halten.
  • personelle Hilfe beim Einkaufen
Blinde und sehbehinderte Menschen, aber auch Rollstuhlfahrer/innen erhalten bei Bedarf grundsätzlich Hilfe durch fachkundiges Personal.
  • in Kaufhäusern zusätzlich: Stufenlos erreichbare Toilette mit ausreichend großer Bewegungsfläche
Links und / oder rechts neben dem Toilettenbecken wird eine mindestens 80 cm (besser 90 cm) breite Rollstuhlstellfläche benötigt (gegebenenfalls Vorhalten einer Toilettensitzerhöhung). Waschbecken müssen mindestens 25 cm (besser 35 cm) tief unterfahrbar sein.


Gaststätten
  • angemessene Anzahl stufenlos erreichbarer und unterfahrbarer Tische
Bei Verwendung von Podesten, muss gewährleistet sein, dass eine angemessene Zahl von Tischen für Gäste im Rollstuhl stufenlos - ggf. mit Rampe - erreichbar ist, wobei evtl. bestehende Raucher- und Nichtraucherbereiche zu beachten sind.
  • stufenlos erreichbare Toilette mit ausreichend großer Bewegungsfläche
Links und / oder rechts neben dem Toilettenbecken wird eine mindestens 80 cm (besser 90 cm) breite Rollstuhlstellfläche benötigt (gegebenenfalls Vorhalten einer Toilettensitzerhöhung). Waschbecken müssen mindestens 25 cm (besser 35 cm) tief unterfahrbar sein.


Sparkassen, Banken, Postämter
  • Mindestens ein barrierefreier Geldautomat / Kontoauszugsdrucker oder — solange nicht vorhanden — Unterstützung durch Fachpersonal
Ein barrierefreier Geldautomat kann sowohl von rollstuhlfahrenden als auch von blinden und sehbehinderten Menschen ohne fremde Hilfe bedient werden. Falls nicht vorhanden, muss unterstützendes Fachpersonal zur Verfügung stehen.


Hotels
  • mindestens ein barrierefreies Zimmer
Bei Hotelneubauten müssen in Berlin sogar 10 % der Zimmer sowie die dazu gehörigen Nebenräume barrierefrei zugänglich sein.
  • barrierefreie Nasszelle mit Dusche (Bodenmulde) und/oder Wanne mit Einstieghilfe, Toilette mit ausreichend großer Bewegungsfläche
Die Dusche mit Duschsitz oder -hocker und Haltegriffen muss stufenlos erreichbar sein. Für eine Badewanne ist eine Einstieghilfe und ausreichende Bewegungsfläche erforderlich. Waschbecken sollen mindestens 40 cm tief unterfahrbar sein.


Theater, Kinos, Freilichtbühnen, Konzertsäle und ähnliches
  • Angemessene Anzahl im Bestuhlungsplan ausgewiesener Rollstuhlplätze
In öffentlich zugänglichen Veranstaltungsorten müssen 1 % der Plätze, mindestens aber zwei Plätze für Rollstuhlbenutzer zur Verfügung stehen.
  • Induktionsschleife für hörbehinderte Menschen
Zur standardmäßigen Ausstattung eines modernen Veranstaltungsortes gehört eine Induktionsschleife.
  • Stufenlos erreichbare Toilette mit ausreichend großer Bewegungsfläche
Links und / oder rechts neben dem Toilettenbecken wird eine mindestens 80 cm (besser 90 cm) breite Rollstuhlstellfläche benötigt (gegebenenfalls Vorhalten einer Toilettensitzerhöhung). Waschbecken müssen mindestens 25 cm (besser 35 cm) tief unterfahrbar sein. Hier können Sie den Antrag auf Verleihung des Signets „Kaarst barriefrei“ online stellen.


Museen, Ausstellungen, Galerien
  • ·Ausreichend große Bewegungsflächen zwischen den Exponaten
In Museen und Ausstellungen müssen alle Bereiche auch im Rollstuhl erreicht werden können.
  • Nicht zu hohe Vitrinen
Vitrinen sollen mit Rücksicht auf kleinwüchsige und rollstuhlfahrende Menschen möglichst nicht höher als 85 cm sein.
  • Stufenlos erreichbare Toilette mit ausreichend großer Bewegungsfläche
Links und / oder rechts neben dem Toilettenbecken wird eine mindestens 80 cm (besser 90 cm) breite Rollstuhlstellfläche benötigt (gegebenenfalls Vorhalten einer Toilettensitzerhöhung). Waschbecken müssen mindestens 25 cm (besser 35 cm) tief unterfahrbar sein.


Öffentliche Verwaltungen
  • Die Gebäude müssen barrierefrei zugänglich und nutzbar sein
Aufzüge mit ausreichender Bewegungsfläche und nach Möglichkeit mit Sprachausgabe.
  • Stufenlos erreichbare Toilette mit ausreichend großer Bewegungsfläche
Links und / oder rechts neben dem Toilettenbecken wird eine mindestens 80 cm (besser 90 cm) breite Rollstuhlstellfläche benötigt (gegebenenfalls Vorhalten einer Toilettensitzerhöhung). Waschbecken müssen mindestens 25 cm (besser 35 cm) tief unterfahrbar sein.


Schwimmbäder
  • Hilfsmittel zum Erreichen des Schwimmbeckens
Duschrollstühle sowie Lifte / Lifter oder Schrägen, die ins Wasser führen, müssen vorhanden sein.
  • Stufenlos erreichbare Umkleideräume und Duschen (Bodenmulde)
Die Dusche mit Duschsitz oder -hocker und Haltegriffen muss stufenlos erreichbar sein.
  • Stufenlos erreichbare Toiletten mit ausreichend großen Bewegungsflächen
Links und / oder rechts neben dem Toilettenbecken wird eine mindestens 80 cm (besser 90 cm) breite Rollstuhlstellfläche benötigt (gegebenenfalls Vorhalten einer Toilettensitzerhöhung). Waschbecken müssen mindestens 25 cm (besser 35 cm) tief unterfahrbar sein.


Bahnhöfe

  • Stufenloser Zugang zu den Bahnsteigen über Aufzüge oder Rampen
Aufzüge mit Sprachausgabe und taktilem Bedienungstableau in einer Höhe von ca. 85 cm.
  • Blindenleitsystem auf den Bahnsteigen
Kontrastoptimierte und taktile Führung entlang der Bahnsteigkante sowie zu den Ausgängen und zum Aufzug.


Arzt- und Therapiepraxen, Medizinische Einrichtungen
  • Höhenverstellbare/flexible Untersuchungsmöbel
(Untersuchungsliegen, Gynäkologische Stühle, Zahnarztstühle) Bei der Notwendigkeit des Umsetzens aus dem Rollstuhl in einen Behandlungsstuhl, (z.B. bei Augen- oder HNO-Ärzten) müssen die Armlehnen wegklappbar sein oder eine ausreichende Bewegungsfläche für einen Rollstuhl (Behandlung ohne Umsetzen) vorhanden
sein.
  • Umkleidemöglichkeiten
Ausreichend breite Umkleidekabine oder Umkleidemöglichkeit in einem Behandlungsraum
  • stufenlos erreichbare Toilette mit ausreichend großer Bewegungsfläche
Links und / oder rechts neben dem Toilettenbecken wird eine mindestens 80 cm (besser 90 cm) breite Rollstuhlstellfläche benötigt (gegebenenfalls Vorhalten einer Toilettensitzerhöhung) Waschbecken müssen mindestens 25 cm (besser 35 cm) tief unterfahrbar sein.
 

Für alle mit einem Signet ausgezeichneter Einrichtung gelten grundsätzlich folgende Empfehlungen und Erwartungen:
  • Toleranz und Hilfsbereitschaft gegenüber Menschen mit Lernschwierigkeiten oder mit psychischen Problemen
Menschen mit Lernschwierigkeiten, häufig auch als geistig behinderte Menschen bezeichnet, sind ebenso willkommene Gäste bzw. Kunden / Kundinnen, wie alle anderen auch. Sie brauchen ggf. mehr Aufmerksamkeit und Unterstützung. Ebenso können Menschen mit psychischen Problemen Fairness, Toleranz und
entgegenkommendes Verhalten erwarten.
  • Mitführen bzw. Anwesenheit von Blindenführhunden oder Rollstuhl-Begleithunden
Blindenführhunde und Rollstuhlbegleithunde sind für ihre besonderen Aufgaben ausgebildet und dürfen –
abweichend von den üblichen Regelungen für Hunde – in die Einrichtungen mitgenommen werden.
  • Zusätzliche, zum Teil temporäre Angebote für seh- und hörbehinderte Menschen
Das können z.B. für sehbehinderte Menschen Speisekarten in Brailleschrift oder Audiodeskription in Kinos oder Theatern, für gehörlose Menschen Museumsführungen, Lesungen oder Theater in Deutscher Gebärdensprache und ähnliches sein. Faxgerät als Kommunikationsmittel mit hörbehinderten Menschen in Arzt- und Therapiepraxen, Medizinische Einrichtungen.

Hier können Sie den Antrag auf Verleihung des Signets „Kaarst barriefrei“ online stellen.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Zuständige Einrichtung

50 Soziales
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst