Überschrift: Dienstleistungen A-Z

Dienstleistungen A-Z

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Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

Zweck der Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist notwendig, wenn ein Gebäude in mehrere Einheiten aufgeteilt werden soll, die als eigenständiges Eigentum veräußert oder genutzt werden können. Sie ist Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch und somit für die rechtliche Trennung und den Verkauf einzelner Einheiten innerhalb eines Mehrfamilienhauses oder gemischt genutzten Gebäudes.

Gesetzliche Grundlagen

- § 7 Abs. 4 WEG: Regelt die Voraussetzungen und die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die zuständige Behörde.
- § 32 Abs. 2 WEG: Bezieht sich auf die notwendigen baulichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Einheit als abgeschlossen gilt.

Antragsstellung bei der Stadtverwaltung Kaarst

Um eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erhalten, muss ein formeller Antrag bei der Stadtverwaltung Kaarst gestellt werden. Dieser Antrag sollte alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise enthalten, die die bauliche Abgeschlossenheit der einzelnen Nutzungseinheiten belegen.

Erforderliche Unterlagen

1. Baupläne: Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Gebäudes, die den aktuellen baulichen Zustand darstellen.
2. Lageplan: Darstellung der genauen Lage des Gebäudes.
3. Baubeschreibung: Ausführliche Beschreibung der baulichen Maßnahmen, die zur Abgeschlossenheit der Einheiten beitragen.
4. Teilungserklärung: Geplante Teilung des Gebäudes in Sondereigentumseinheiten.

Ablauf des Verfahrens

1. Einreichung des Antrags: Der Antrag und alle erforderlichen Unterlagen werden bei der Stadtverwaltung Kaarst eingereicht.
2. Prüfung der Unterlagen: Die Bauaufsichtsbehörde prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
3. Besichtigung vor Ort: Gegebenenfalls erfolgt eine Besichtigung des Objekts durch die zuständigen Sachbearbeiter.
4. Erteilung der Bescheinigung: Bei positiver Prüfung wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung ausgestellt und dem Antragsteller übermittelt.

Für weitere Informationen und Beratung steht die Stadtverwaltung Kaarst den Antragstellern zur Verfügung. Sie können sich jederzeit an das Bauamt wenden, um Unterstützung bei der Antragsstellung oder bei Fragen zu erhalten.

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Zur Anmeldung

Zuständige Einrichtung

63 - 610 Bürgerservice und Baurecht
Verwaltungsdienststelle Büttgen
Rathausplatz 23
41564 Kaarst