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Antrag auf Zuschuss aus dem Förderprogramm Dach-, Fassaden- und Vorgartenbegrünung

Zuschuss für die Begrünung von Dächern, Fassaden und Vorgärten im Wohn- und Gewerbebau- (Förderprogramm Dach-, Fassaden- und Vorgartenbegrünung)

Die Stadt fördert Investitionen für die Begrünung von Dächern, Fassaden und Vorgärten.

Der Zuschuss wird gewährt für

  • Dachbegrünung:
    Gefördert wird die fachgerechte Anlage von extensiven oder intensiven Dachbegrünungen auf Flachdächern oder flachgeneigten Dächern bis 15° im Wohn- und Gewerbebau auf dem gesamten Gebiet der Stadt Kaarst sowohl bei Neubauten als auch bei Nachrüstung vorhandener Dächer mit Begrünungen. Eingeschlossen sind auch Carports und Garagen.
     
  • Fassadenbegrünungen:
    Gefördert wird die fachgerechte Begrünung von Gebäudefassaden und sonstigen Bauwerken wie Mauern und Zäunen mit selbstkletternden Pflanzen sowie durch Rank- und Schlingpflanzen mittels geeigneter Kletterhilfen.
     
  • Vorgartenbegrünung:
    Gefördert wird die Entsiegelung von versiegelten (z.B. überbauten oder wasserundurchlässig befestigten Flächen) und teilversiegelten Flächen (wassergebundenen Wegedecken, Schotterflächen und Kiesflächen) und deren Umwandlung in Grünflächen (Vegetationsflächen wie z.B. Staudenbeete, Gehölzflächen, Wildblumenwiesen etc.) im Vorgartenbereich (privater Bereich zwischen Straßenraum und Gebäude).

Als Ziele werden verfolgt:

  • Verbesserung des Stadtklimas und des Ortsbildes,
  • Zurückhaltung von Niederschlagsmengen auf den privaten Grundstücken (wichtig für Starkregenereignisse),
  • Synergieeffekt bei zusätzlicher Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage): Erhöhung des Ertrages um bis zu 25 %,
  • Schutz von Wohnraum durch das dichte Blattwerk vor Hitze und Kälte, besonders bei nicht gedämmten Gebäuden,
  • CO2- und Staubbindung,
  • Schaffung von Lebensraum für Tiere,
  • Vorbeugung von Hitzeinseln,
  • Unterstützung und Sicherung der natürlichen Bodenfunktion
  • Schaffung und Erhalt von Versickerungsmöglichkeiten des Regenwassers sowie Auffüllen des Grundwasserkörpers.

Im Detail wird auf die Förderrichtlinie hingewiesen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Maßnahmen- oder Ausführungsbeschreibung inkl. Art der Bepflanzung
  • Lageplan oder eine aussagekräftige maßstäbliche Skizze, aus dem die Fläche für die Begrünungsmaßnahme mit Maßangaben zweifelsfrei entnommen werden kann
  • Foto/s des Objektes
  • Verbindliche und detaillierte Kostenvoranschläge

Welche Voraussetzungen gibt es?

Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses

Der Zuschuss wird gewährt:

  • Dachbegrünung:
    • Aufbau der Vegetationsschicht (inkl. wurzelfester Abdichtung, Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht und Substrat),
    • Ansaat oder Bepflanzen und Fertigstellungspflege,
    • Kosten für die Planung, Bauleitung und Ausführung durch eine anerkannte Fachkraft.
       
  • Fassadenbegrünung:
    • Vorbereitende Maßnahmen wie das Entfernen und die Entsorgung von Bodenbelägen, Bodenaufbereitung bzw. Bodenaustausch, aber nicht die Fassadensanierung,
    • Rankhilfen, Fassadenbegrünungssysteme und Pergolen,
    • Pflanzen und Pflanzarbeiten und Fertigstellungspflege,
    • Kosten für die Planung, Bauleitung und Ausführung durch eine anerkannte Fachkraft (z. B. Garten- und Landschaftsbauer).
       
  • Vorgartenbegrünung:
    • Entfernung und Entsorgung von Schotter, Kies, Beton, etc. von sogenannten Schottergärten oder befestigten Flächen,
    • Bodenaufbereitung bzw. Bodenaustausch, Lieferung und Einbringung von Oberboden,
    • Bepflanzen der Vorgartenflächen (empfohlen werden standortheimische und insektenfreundliche Gehölze, Stauden und Saatgutmischungen) und Fertigstellungspflege,
    • Kosten für die Planung, Bauleitung und Ausführung durch eine anerkannte Fachkraft (z.B. Garten- und Landschaftsbauer).

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Weitere Informationen

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Zur Anmeldung

Zuständige Einrichtung

61 - 100 Mobilität und Klima
Verwaltungsdienststelle Büttgen
Rathausplatz 23
41564 Kaarst

Antrag auf Zuschuss aus dem Förderprogramm Dach-, Fassaden- und Vorgartenbegrünung

Zuschuss für die Begrünung von Dächern, Fassaden und Vorgärten im Wohn- und Gewerbebau- (Förderprogramm Dach-, Fassaden- und Vorgartenbegrünung)

Die Stadt fördert Investitionen für die Begrünung von Dächern, Fassaden und Vorgärten.

Der Zuschuss wird gewährt für

  • Dachbegrünung:
    Gefördert wird die fachgerechte Anlage von extensiven oder intensiven Dachbegrünungen auf Flachdächern oder flachgeneigten Dächern bis 15° im Wohn- und Gewerbebau auf dem gesamten Gebiet der Stadt Kaarst sowohl bei Neubauten als auch bei Nachrüstung vorhandener Dächer mit Begrünungen. Eingeschlossen sind auch Carports und Garagen.
     
  • Fassadenbegrünungen:
    Gefördert wird die fachgerechte Begrünung von Gebäudefassaden und sonstigen Bauwerken wie Mauern und Zäunen mit selbstkletternden Pflanzen sowie durch Rank- und Schlingpflanzen mittels geeigneter Kletterhilfen.
     
  • Vorgartenbegrünung:
    Gefördert wird die Entsiegelung von versiegelten (z.B. überbauten oder wasserundurchlässig befestigten Flächen) und teilversiegelten Flächen (wassergebundenen Wegedecken, Schotterflächen und Kiesflächen) und deren Umwandlung in Grünflächen (Vegetationsflächen wie z.B. Staudenbeete, Gehölzflächen, Wildblumenwiesen etc.) im Vorgartenbereich (privater Bereich zwischen Straßenraum und Gebäude).

Als Ziele werden verfolgt:

  • Verbesserung des Stadtklimas und des Ortsbildes,
  • Zurückhaltung von Niederschlagsmengen auf den privaten Grundstücken (wichtig für Starkregenereignisse),
  • Synergieeffekt bei zusätzlicher Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage): Erhöhung des Ertrages um bis zu 25 %,
  • Schutz von Wohnraum durch das dichte Blattwerk vor Hitze und Kälte, besonders bei nicht gedämmten Gebäuden,
  • CO2- und Staubbindung,
  • Schaffung von Lebensraum für Tiere,
  • Vorbeugung von Hitzeinseln,
  • Unterstützung und Sicherung der natürlichen Bodenfunktion
  • Schaffung und Erhalt von Versickerungsmöglichkeiten des Regenwassers sowie Auffüllen des Grundwasserkörpers.

Im Detail wird auf die Förderrichtlinie hingewiesen.

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Maßnahmen- oder Ausführungsbeschreibung inkl. Art der Bepflanzung
  • Lageplan oder eine aussagekräftige maßstäbliche Skizze, aus dem die Fläche für die Begrünungsmaßnahme mit Maßangaben zweifelsfrei entnommen werden kann
  • Foto/s des Objektes
  • Verbindliche und detaillierte Kostenvoranschläge
Förderprogramm
61 - 100 Mobilität und Klima
Rathausplatz 23 41564 Kaarst

Frau

Anders

Abteilungsleitung

Rathaus Büttgen 201

02131 987-838
elke.anders@kaarst.de

Herr

Stephan

Wickerath

Sachbearbeitung

Rathaus Büttgen 200

02131 987-866
stephan.wickerath@kaarst.de

Herr

Micha

Schlossbauer

Sachbearbeitung

Rathaus Büttgen 200

02131 987-966
micha.schlossbauer@kaarst.de