BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Vermietung von Veranstaltungsräumen

Die Stadt Kaarst verfügt über verschiedene Räumlichkeiten, die für folgende Zwecke angemietet werden können:

  • Private Veranstaltungen wie z.B. Familienfeiern,
  • Veranstaltungen konfessioneller und caritativer Art,
  • Veranstaltungen außerschulischer und sportlicher Art,
  • Kulturelle Veranstaltungen,
  • Politische und gewerkschaftliche Veranstaltungen,
  • kommerzielle Veranstaltungen,
  • Seminare zur Fort- und Weiterbildung,
  • Sonstige Veranstaltungen.

Die Nutzung der Räume für schulische und städtische Zwecke hat jedoch Vorrang.

 

Veranstaltungsräume:

Bürgerhaus:

  • Clubraum I - maximal 50 Personen
  • Clubraum II - maximal 50 Personen
  • Clubraum I und II gemeinsam - maximal 100 Personen
  • Clubraum III - maximal 88 Personen

 

Rathausgalerie / maximal 199 Personen

Schulen:

  • Albert-Einstein-Forum - maximal 600 Personen
  • Forum Georg-Büchner-Gymnasium - maximal 600 Personen
  • Forum Realschule Kaarst - maximal 199 Personen
  • Multifunktionsraum am Albert-Einstein-Forum - maximal 199 Personen

 

Nutzungsberechtigt für die städtischen Einrichtungen sind:

  • Privatpersonen aus Kaarst sowie
  • Verbände,
  • Vereine,
  • Behörden,
  • Institutionen und Interessensgruppen,
  • Parteien,
  • Organisationen und Unternehmen

für und aus Kaarst.

Für Ihre Buchungsanfrage nutzen Sie bitte die Onlinedienstleistung. Geben Sie Ihren Wunschtermin und möglicherweise auch Ausweichtermine zur Prüfung an.

Die Nutzungsanfrage über das Service Portal sollte spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen. Spätere Anfragen können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.  

Bitte beachten Sie, dass Buchungsanfragen zu schulischen Räumen während der Schulferien erst nach Schulbeginn beantwortet werden können.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Zuständige Einrichtung

02 - 200 Service
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst

Vermietung von Veranstaltungsräumen

Die Stadt Kaarst verfügt über verschiedene Räumlichkeiten, die für folgende Zwecke angemietet werden können:

  • Private Veranstaltungen wie z.B. Familienfeiern,
  • Veranstaltungen konfessioneller und caritativer Art,
  • Veranstaltungen außerschulischer und sportlicher Art,
  • Kulturelle Veranstaltungen,
  • Politische und gewerkschaftliche Veranstaltungen,
  • kommerzielle Veranstaltungen,
  • Seminare zur Fort- und Weiterbildung,
  • Sonstige Veranstaltungen.

Die Nutzung der Räume für schulische und städtische Zwecke hat jedoch Vorrang.

 

Veranstaltungsräume:

Bürgerhaus:

  • Clubraum I - maximal 50 Personen
  • Clubraum II - maximal 50 Personen
  • Clubraum I und II gemeinsam - maximal 100 Personen
  • Clubraum III - maximal 88 Personen

 

Rathausgalerie / maximal 199 Personen

Schulen:

  • Albert-Einstein-Forum - maximal 600 Personen
  • Forum Georg-Büchner-Gymnasium - maximal 600 Personen
  • Forum Realschule Kaarst - maximal 199 Personen
  • Multifunktionsraum am Albert-Einstein-Forum - maximal 199 Personen

 

Nutzungsberechtigt für die städtischen Einrichtungen sind:

  • Privatpersonen aus Kaarst sowie
  • Verbände,
  • Vereine,
  • Behörden,
  • Institutionen und Interessensgruppen,
  • Parteien,
  • Organisationen und Unternehmen

für und aus Kaarst.

Für Ihre Buchungsanfrage nutzen Sie bitte die Onlinedienstleistung. Geben Sie Ihren Wunschtermin und möglicherweise auch Ausweichtermine zur Prüfung an.

Die Nutzungsanfrage über das Service Portal sollte spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen. Spätere Anfragen können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.  

Bitte beachten Sie, dass Buchungsanfragen zu schulischen Räumen während der Schulferien erst nach Schulbeginn beantwortet werden können.

Vermietung von Veranstaltungsräumen
02 - 200 Service
Am Neumarkt 2 41564 Kaarst

Frau

Fuhrmann

Bereichsleitung

322

0152 54044773
christiane.fuhrmann@kaarst.de

Frau

Dahmen

Abteilungsleitung

322

0152 51869403
eva.dahmen@kaarst.de