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Wohnungsgeberbestätigung für Mieter*innen
Diese Dienstleistung unterstützt Sie als Mieter*in bei der Vorbereitung Ihrer melderechtlichen Angelegenheiten. Da für dieses Verfahren die Bestätigung Ihres Vermieters zwingend erforderlich ist, drucken Sie das Dokument im Anschluss bitte aus und legen es Ihrem Wohnungsgeber zur Unterschrift vor. Sobald Ihnen das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular vorliegt, können Sie dieses persönlich im Bürgerbüro einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe des Dokuments ausschließlich nach einer vorherigen Terminreservierung im Bürgerbüro möglich ist.
Hinweis für Vermieter*innen: Wir bieten für Wohnungsgeber*innen, Eigentümer*innen oder beauftragte Personen auch eine vollständig digitale Alternative an. Über die Dienstleistung „Wohnungsgeberbestätigung für Vermieter*innen“ kann die Bestätigung komplett papierlos mittels Bund-ID übermittelt werden. Den Link zu dieser digitalen Lösung finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter dem Punkt „Verwandte Dienstleistungen“.
Weitere Informationen zum Wohnsitz erhalten Sie auf kaarst.de:
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Hinweis für Vermieter*innen: Wir bieten für Wohnungsgeber*innen, Eigentümer*innen oder beauftragte Personen auch eine vollständig digitale Alternative an. Über die Dienstleistung „Wohnungsgeberbestätigung für Vermieter*innen“ kann die Bestätigung komplett papierlos mittels Bund-ID übermittelt werden. Den Link zu dieser digitalen Lösung finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter dem Punkt „Verwandte Dienstleistungen“.
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Zuständige Einrichtung
32 - 330 Bürgerbüro, Wahlen und Statistiken
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
E-Mail: buergerbuero@kaarst.de