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Förderung von Stecker-PV-Anlagen
Zuschuss für die Installation von Stecker-PV-Anlagen
Die Stadt Kaarst fördert Investitionen für die Installation von Stecker-PV-Anlagen.
Gefördert wird die Installation von Stecker-PV-Anlagen, auch Balkon-Solarmodule, Balkonkraftwerke oder Mini-Solaranlagen genannt. Die Geräte dürfen maximal 600 W haben und müssen den Anforderungen zur Produktsicherheit, z. B. CE-Kennzeichnung, genügen. Die Stecker-PV-Anlagen sind ordnungsgemäß beim Netzbetreiber anzumelden und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
Als Ziele werden verfolgt:
- Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien im Stadtgebiet Kaarst
- Reduzierung von Treibhausgasemissionen
- Lokaler Beitrag zum Klimaschutz
Im Detail wird auf die Förderrichtlinie hingewiesen.
Downloads
Förderrichtlinie Stecker-PV-Anlagen
Weitere Informationen
Startseite | MaStR (marktstammdatenregister.de)
Steckersolar: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose | Verbraucherzentrale.de
Das Förderkontingent von 200 Anträgen für Stecker-PV-Anlagen ist erschöpft. Leider können ab sofort keine weiteren Anträge mehr gestellt werden.
Zuständige Einrichtung
61 - 100 Mobilität und Klima
Verwaltungsdienststelle Büttgen
Rathausplatz 23
41564 Kaarst
- Herr Wickerath: Sachbearbeitung
Tel.: 02131 987-866 - Herr Schlossbauer: Sachbearbeitung
Tel.: 02131 987-966
Zuständige Kontaktpersonen
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