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Bedarfsanzeige für das Kindergartenjahr 2023/2024

Liebe Eltern!

Ab dem 01.08.2022 startet das Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2023/2024.

Das sollten Sie über das Anmeldeverfahren wissen:

  • Der Anmeldezeitraum ist vom 01.08.2022 bis zum 31.10.2022.
  • Die Bedarfsanzeige können Sie online über das Portal  vornehmen.
  • Bitte füllen Sie die vollständigen Unterlagen, ggf. mit den notwendigen Anlagen, bis zum 31.10.2022 online aus (eine Unterschrift entfällt auf diesem Wege).
  • Über den Eingang Ihrer Bedarfsanzeige erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.
  • Es ist unerheblich, an welchem Tag die tatsächliche Bedarfsanzeige erfolgt. Alle Bedarfsanzeigen, die bis zum 31.10.2022 eingehen, werden unabhängig vom Eingangsdatum gleichrangig behandelt. Bedarfsanzeigen, die nicht bis zum 31.10.2022 eingehen, müssen zunächst nachrangig behandelt werden.
  • Die Bedarfsanzeige gilt für alle Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Kaarst (außerLukaskindergarten und die private Kindertageseinrichtung „Kaarster Mäusebande“).
  • Bitte melden Sie jedes Kind separat an.
  • Auf Ihrer Bedarfsanzeige können Sie bis zu drei Wunschkitas angeben.
  • Die Bedarfsanzeigen werden nach dem Anmeldezeitraum vom Bereich Jugend und Familie an die jeweiligen 1. Wunscheinrichtungen weitergeleitet.
  • Für den Fall, dass zu dem gewünschten Aufnahmezeitpunkt in Ihrer 1. Wunscheinrichtung keine Aufnahme möglich ist, wird Ihre Bedarfsanzeige zu einem bestimmten Stichtag automatisch, entsprechend der von Ihnen festgelegten Reihenfolge, an die nächste Kindertageseinrichtung weitergeleitet.
  • Sofern in keiner Ihrer Wunscheinrichtungen ein Platz frei sein sollte, wird vom Bereich Jugend und Familie geprüft, ob und ggf. wo Ihrem Kind ein Platz in einer „Nicht-Wunschkita“ angeboten werden kann.
  • Die Plätze werden nach den geltenden Aufnahmekriterien der jeweiligen Träger der Kindertageseinrichtungen vergeben. Die Leiterinnen können Ihnen hierüber Auskunft geben.

In Bezug auf die Elternbeiträge verweise ich auf die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertagespflege, in Kindertageseinrichtungen und in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Kaarst vom 12.02.2019 in der Fassung der 2. Änderung vom 12.05.2022

Wenn Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen des Bereiches Jugend und Familie wenden. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen wie folgt:

 

Stadt Kaarst, Bereich Jugend und Familie, Am Neumarkt 2, 41564 Kaarst

Frau Pflipsen, Mail: sarah.pflipsen@kaarst.de, Tel.: +49 2131 987 329

Frau Beyer, Mail: michaela.beyer@kaarst.de, Tel.: +49 2131 987 379

Wir freuen uns auf Ihre Bedarfsanzeige!

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Zuständige Einrichtung

51 - 600 Kindertageseinrichtungen, Familienzentren
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst

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