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Antrag auf Auskunft aus dem Bauaktenarchiv der Stadt Kaarst
Die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Kaarst besitzt zu fast allen Gebäuden, die im Kaarster Stadtgebiet rechtmäßig errichtet worden sind, zum Teil sehr umfangreiche Hausakten. Hierzu gehören Bauvorlagen, wie Grundrisse und Schnitte, vielfach aber auch statische Berechnungen.
Grundstückseigentümer oder deren Bevollmächtigte können Einsicht in ihre Hausakten nehmen oder sich Ausdrucke von Plänen, Standsicherheitsnachweisen, Berechnungen und Beschreibungen anfertigen lassen.
Eine große Anzahl der Hausakten für die Stadtteile Büttgen, Driesch und Vorst liegen der unteren Bauaufsichtsbehörde in digitaler Form vor. Die restlichen Hausakten werden derzeit extern digitalisiert. Für die bereits digital vorliegenden Akten kann eine Bereitstellung auch per Downloadlink erfolgen.
Sie erhalten nach Eingang Ihres digitalen Antrages bei der Stadt Kaarst eine Eingangsbestätigung. Danach wird Ihre Hausakte im Datenbestand ermittelt bzw. über unseren externen Dienstleister angefordert. Dieser Prozess liegt i.d.R. außerhalb des Zeitmanagements der Stadt Kaarst und wir bitten Sie höflich, von weiteren Rückfragen zur Verfügbarkeit aufgrund der hohen Zahl von Anfragen abzusehen. Sobald die Akte zur Verfügung steht, werden Sie automatisch in einer separaten zweiten Nachricht darüber informiert. In dieser zweiten Nachricht erhalten Sie einen „Digitalisierungscode“, mit dem Sie auch online einen Termin zur Einsicht bzw. Übergabe vereinbaren können.
Bitte beachten Sie, dass eine Einsichtnahme vor Ort bzw. eine Bereitstellung von digitalen Akten nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Sie erreichen uns im Verwaltungsgebäude Büttgen, Infobüro Planen und Bauen, II. Etage, Zimmer 217 oder 214 (Telefon: 02131/987-884 oder -853, E-Mail: infobuero.planen-bauen@kaarst.de) zu den Öffnungszeiten:
- montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
- donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Um das Serviceportal nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der erstmaligen Registrierung nicht automatisch zur Dienstleistung zurückgeleitet werden. Wenn Sie Fragen oder Probleme bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an die TUIV - 503. Sobald Sie angemeldet sind, haben Sie Zugriff auf unsere Online-Dienstleistungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Eigentümernachweis: aktueller Grundsteuerbescheid oder Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Jahre) oder Auftragsbestätigung des Amtsgerichts
- Personalausweis
- Vollmacht zur Einsichtnahme in die Hausakten (wenn der Antragsteller nicht der (alleinige) Eigentümer ist)
Welche Kosten fallen an?
Die Grundgebühr für die Einsichtnahme in die Hausakten beträgt 26,00 EUR.
Farbkopien im Format DIN A4 1,20 EUR
Format DIN A3 1,70 EUR
Plots in Format DIN A2 10,50 EUR
Format DIN A1 15,00 EUR
Format DIN A0 30,00 EUR
Für die Bereitstellung von Daten per E-Mail oder Datenträger werden je angefangene 10 Minuten 8,00 EUR berechnet.
Die anfallenden Gebühren sind erst nach Erhalt des Gebührenbescheides zu entrichten. Eine Barzahlung ist leider nicht möglich.
Befreiungen: Nein
Ermäßigungen: Nein
Welche Fristen müssen beachtet werden?
Die Bearbeitungsdauer bei Bauakten, die bereits digital dem Infobüro Planen und Bauen vorliegen, beträgt bis zu einer Terminvereinbarung in der Regel ca. 14 Tage. (Änderung: Vorher 7) Bitte beachten Sie, dass es im Einzelfall bei nicht bereits vorliegenden digitalen Bauakten zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Die Angabe über die Bearbeitungsdauer ist nicht verbindlich. Es können sich aufgrund unvorhersehbarer Gegebenheiten Abweichungen ergeben.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt i.d.R. bei ca. 7-14 Tage.
Die Angabe über die Bearbeitungsdauer ist nicht verbindlich. Es können sich aufgrund unvorhersehbarer Gegebenheiten Abweichungen ergeben.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Sie müssen Eigentümer des Grundstückes oder ein vom Eigentümer Bevollmächtigter sein.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungZuständige Einrichtung
63 - 610 Bürgerservice, Baurecht und Denkmalschutz
Verwaltungsdienststelle Büttgen
Rathausplatz 23
41564 Kaarst
- Frau Till: Sachbearbeitung
Tel.: 02131 987-884 - Frau Schmitz: Sachbearbeitung
Tel.: 02131 987-958 - Frau Verhoeven: Sachbearbeitung
Tel.: 02131 987-853
Zuständige Kontaktpersonen
Die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Kaarst besitzt zu fast allen Gebäuden, die im Kaarster Stadtgebiet rechtmäßig errichtet worden sind, zum Teil sehr umfangreiche Hausakten. Hierzu gehören Bauvorlagen, wie Grundrisse und Schnitte, vielfach aber auch statische Berechnungen.
Grundstückseigentümer oder deren Bevollmächtigte können Einsicht in ihre Hausakten nehmen oder sich Ausdrucke von Plänen, Standsicherheitsnachweisen, Berechnungen und Beschreibungen anfertigen lassen.
Eine große Anzahl der Hausakten für die Stadtteile Büttgen, Driesch und Vorst liegen der unteren Bauaufsichtsbehörde in digitaler Form vor. Die restlichen Hausakten werden derzeit extern digitalisiert. Für die bereits digital vorliegenden Akten kann eine Bereitstellung auch per Downloadlink erfolgen.
Sie erhalten nach Eingang Ihres digitalen Antrages bei der Stadt Kaarst eine Eingangsbestätigung. Danach wird Ihre Hausakte im Datenbestand ermittelt bzw. über unseren externen Dienstleister angefordert. Dieser Prozess liegt i.d.R. außerhalb des Zeitmanagements der Stadt Kaarst und wir bitten Sie höflich, von weiteren Rückfragen zur Verfügbarkeit aufgrund der hohen Zahl von Anfragen abzusehen. Sobald die Akte zur Verfügung steht, werden Sie automatisch in einer separaten zweiten Nachricht darüber informiert. In dieser zweiten Nachricht erhalten Sie einen „Digitalisierungscode“, mit dem Sie auch online einen Termin zur Einsicht bzw. Übergabe vereinbaren können.
Bitte beachten Sie, dass eine Einsichtnahme vor Ort bzw. eine Bereitstellung von digitalen Akten nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Sie erreichen uns im Verwaltungsgebäude Büttgen, Infobüro Planen und Bauen, II. Etage, Zimmer 217 oder 214 (Telefon: 02131/987-884 oder -853, E-Mail: infobuero.planen-bauen@kaarst.de) zu den Öffnungszeiten:
- montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
- donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Um das Serviceportal nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der erstmaligen Registrierung nicht automatisch zur Dienstleistung zurückgeleitet werden. Wenn Sie Fragen oder Probleme bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an die TUIV - 503. Sobald Sie angemeldet sind, haben Sie Zugriff auf unsere Online-Dienstleistungen.
- Eigentümernachweis: aktueller Grundsteuerbescheid oder Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Jahre) oder Auftragsbestätigung des Amtsgerichts
- Personalausweis
- Vollmacht zur Einsichtnahme in die Hausakten (wenn der Antragsteller nicht der (alleinige) Eigentümer ist)
Die Grundgebühr für die Einsichtnahme in die Hausakten beträgt 26,00 EUR.
Farbkopien im Format DIN A4 1,20 EUR
Format DIN A3 1,70 EUR
Plots in Format DIN A2 10,50 EUR
Format DIN A1 15,00 EUR
Format DIN A0 30,00 EUR
Für die Bereitstellung von Daten per E-Mail oder Datenträger werden je angefangene 10 Minuten 8,00 EUR berechnet.
Die anfallenden Gebühren sind erst nach Erhalt des Gebührenbescheides zu entrichten. Eine Barzahlung ist leider nicht möglich.
Befreiungen: Nein
Ermäßigungen: Nein
Frau
Till
Sachbearbeitung
Rathaus Büttgen 217
Frau
Schmitz
Sachbearbeitung
Rathaus Büttgen 218
Frau
Verhoeven
Sachbearbeitung
Rathaus Büttgen 216
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