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Auskunft aus dem Bauaktenarchiv der Stadt Kaarst
Die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Kaarst besitzt zu fast allen Gebäuden, die im Kaarster Stadtgebiet rechtmäßig errichtet worden sind, zum Teil sehr umfangreiche Hausakten in digitaler Form. Hierzu gehören Bauvorlagen, wie Grundrisse und Schnitte, vielfach aber auch statische Berechnungen.
Wer darf Einsicht nehmen und was sind die Voraussetzungen?
Sie müssen Eigentümerin des Grundstückes oder ein vom Eigentümer Bevollmächtigter sein.
Grundstückseigentümer oder deren Bevollmächtigte können Einsicht in ihre Hausakten nehmen oder sich (digitale) Ausdrucke von Plänen, Standsicherheitsnachweisen, Berechnungen und Beschreibungen anfertigen lassen.
Es ist ein Eigentümernachweis in Form eines aktuellen Grundsteuerbescheides oder Grundbuchauszuges (nicht älter als 3 Jahre) oder einer Auftragsbestätigung des Amtsgerichts vorzulegen.
Wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag ist über das Serviceportal der Stadt Kaarst zu stellen. In begründeten Einzelfällen kann nach erfolgter Rücksprache eine alternative Antragstellung erfolgen. Ab sofort ist zur Anmeldung im Serviceportal der Stadt Kaarst die bundesweite BundID erforderlich. Diese ersetzt die bisherige Anmeldemöglichkeit des Servicekonto.NRW. Die BundID wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat zur Verfügung gestellt und ermöglicht einen einheitlichen Zugang zu digitalen Verwaltungsdiensten auf kommunaler, Landes- und Bundesebene und ist gesetzlich vom Bund vorgegeben. Das Servicekonto.NRW entfällt zum 01.07.2024.
Antragstellung über das Serviceportal der Stadt Kaarst
Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten:
Schritt 1:
Bitte folgen Sie dem Link und registrieren sich bei der BUND ID
Konto erstellen | BundID
Schritt 2:
Folgen Sie erneut dem o.g. Link und melden sich mit dem angelegten Benutzernamen und Passwort an.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach der erstmaligen Registrierung nicht automatisch zur Dienstleistung zurückgeleitet werden. Wenn Sie Fragen oder Probleme bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an die IT Abteilung der Stadt Kaarst unter +49 2131 987 - 503.
Sobald Sie angemeldet sind, haben Sie Zugriff auf unsere Online-Dienstleistungen. Die im nächsten Schritt genannte „Zustimmung Ihrer Daten“ ist erforderlich.
Sie erhalten nach Eingang Ihres digitalen Antrages bei der Stadt Kaarst eine Eingangsbestätigung. Wir melden uns bezüglich einer Terminvereinbarung unaufgefordert bei Ihnen.Welche Unterlagen werden benötigt?
- Eigentümernachweis: aktueller Grundsteuerbescheid oder Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Jahre) oder Auftragsbestätigung des Amtsgerichts
- Personalausweis
- Vollmacht zur Einsichtnahme in die Hausakten (wenn der Antragsteller nicht der (alleinige) Eigentümer ist)
Welche Kosten fallen an?
Die Grundgebühr für die Einsichtnahme in die Hausakten beträgt 46,00 EUR.
Für die Bereitstellung von Daten per E-Mail oder Downloadlink werden je digitale Seite 0,70 Euro berechnet.
Farbkopien im Format DIN A4 1,20 EUR
Format DIN A3 1,70 EUR
Plots in Format DIN A2 10,50 EUR
Format DIN A1 15,00 EUR
Format DIN A0 30,00 EUR
Die anfallenden Gebühren sind erst nach Erhalt des Gebührenbescheides zu entrichten. Eine Barzahlung ist leider nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt i.d.R. bei ca. 7-14 Tage.
Die Angabe über die Bearbeitungsdauer ist nicht verbindlich. Es können sich aufgrund unvorhersehbarer Gegebenheiten Abweichungen ergeben.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungZuständige Einrichtung
63 - 610 Bürgerservice und Baurecht
Verwaltungsdienststelle Büttgen
Rathausplatz 23
41564 Kaarst
- Frau Till: Sachbearbeitung
Tel.: 02131 987-884 - Frau Schmitz: Sachbearbeitung
Tel.: 02131 987-958 - Herr Humpesch: Sachbearbeitung
Tel.: 02131 987-853
Zuständige Kontaktpersonen
Die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Kaarst besitzt zu fast allen Gebäuden, die im Kaarster Stadtgebiet rechtmäßig errichtet worden sind, zum Teil sehr umfangreiche Hausakten in digitaler Form. Hierzu gehören Bauvorlagen, wie Grundrisse und Schnitte, vielfach aber auch statische Berechnungen.
Wer darf Einsicht nehmen und was sind die Voraussetzungen?
Sie müssen Eigentümerin des Grundstückes oder ein vom Eigentümer Bevollmächtigter sein.
Grundstückseigentümer oder deren Bevollmächtigte können Einsicht in ihre Hausakten nehmen oder sich (digitale) Ausdrucke von Plänen, Standsicherheitsnachweisen, Berechnungen und Beschreibungen anfertigen lassen.
Es ist ein Eigentümernachweis in Form eines aktuellen Grundsteuerbescheides oder Grundbuchauszuges (nicht älter als 3 Jahre) oder einer Auftragsbestätigung des Amtsgerichts vorzulegen.
Wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag ist über das Serviceportal der Stadt Kaarst zu stellen. In begründeten Einzelfällen kann nach erfolgter Rücksprache eine alternative Antragstellung erfolgen. Ab sofort ist zur Anmeldung im Serviceportal der Stadt Kaarst die bundesweite BundID erforderlich. Diese ersetzt die bisherige Anmeldemöglichkeit des Servicekonto.NRW. Die BundID wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat zur Verfügung gestellt und ermöglicht einen einheitlichen Zugang zu digitalen Verwaltungsdiensten auf kommunaler, Landes- und Bundesebene und ist gesetzlich vom Bund vorgegeben. Das Servicekonto.NRW entfällt zum 01.07.2024.
Antragstellung über das Serviceportal der Stadt Kaarst
Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten:
Schritt 1:
Bitte folgen Sie dem Link und registrieren sich bei der BUND ID
Konto erstellen | BundID
Schritt 2:
Folgen Sie erneut dem o.g. Link und melden sich mit dem angelegten Benutzernamen und Passwort an.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach der erstmaligen Registrierung nicht automatisch zur Dienstleistung zurückgeleitet werden. Wenn Sie Fragen oder Probleme bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an die IT Abteilung der Stadt Kaarst unter +49 2131 987 - 503.
Sobald Sie angemeldet sind, haben Sie Zugriff auf unsere Online-Dienstleistungen. Die im nächsten Schritt genannte „Zustimmung Ihrer Daten“ ist erforderlich.
Sie erhalten nach Eingang Ihres digitalen Antrages bei der Stadt Kaarst eine Eingangsbestätigung. Wir melden uns bezüglich einer Terminvereinbarung unaufgefordert bei Ihnen.- Eigentümernachweis: aktueller Grundsteuerbescheid oder Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Jahre) oder Auftragsbestätigung des Amtsgerichts
- Personalausweis
- Vollmacht zur Einsichtnahme in die Hausakten (wenn der Antragsteller nicht der (alleinige) Eigentümer ist)
Die Bearbeitungszeit beträgt i.d.R. bei ca. 7-14 Tage.
Die Angabe über die Bearbeitungsdauer ist nicht verbindlich. Es können sich aufgrund unvorhersehbarer Gegebenheiten Abweichungen ergeben.
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