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Lebensbescheinigung
Bescheinigung über die im Melderegister zu der eigenen Person gespeicherten Daten, verbunden mit der Bestätigung, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung, lebt. In der Regel wird die Bescheinigung zur Vorlage bei Rentenkassen benötigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reise- beziehungsweise Nationalpass)
Welche Voraussetzungen gibt es?
Antragstellerin oder Antragsteller muss in Kaarst gemeldet sein.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungZuständige Einrichtung
32 - 330 Standesamt und Bürgerbüro
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
- Bürgerbüro:
Tel.: 02131 987-500
Zuständige Kontaktpersonen
Bescheinigung über die im Melderegister zu der eigenen Person gespeicherten Daten, verbunden mit der Bestätigung, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung, lebt. In der Regel wird die Bescheinigung zur Vorlage bei Rentenkassen benötigt.
amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reise- beziehungsweise Nationalpass)
Antragstellerin oder Antragsteller muss in Kaarst gemeldet sein.
https://service.kaarst.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/20934/showSuche
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