BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit
Mit diesem Online-Formular haben Sie die Möglichkeit, der Bußgeldstelle der Stadt Kaarst eine Verkehrsordnungswidrigkeit zu melden.
Wichtiger Hinweis zur Nutzung:
Ihre Angaben müssen korrekt und vollständig sein. Anonyme Meldungen können nicht bearbeitet werden.
Als Anzeigenerstatter sind Sie zugleich als Zeuge verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen (§ 57 Strafprozessordnung in Verbindung mit § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz).
Zusätzlich kann es erforderlich sein, dass Sie auf Anfrage des Gerichts als Zeuge aussagen müssen.
Mit der Einreichung der Anzeige erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten zur Verfolgung der gemeldeten Ordnungswidrigkeit erfasst und gespeichert werden.
Wichtiger Hinweis zur Nutzung:
Ihre Angaben müssen korrekt und vollständig sein. Anonyme Meldungen können nicht bearbeitet werden.
Als Anzeigenerstatter sind Sie zugleich als Zeuge verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen (§ 57 Strafprozessordnung in Verbindung mit § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz).
Zusätzlich kann es erforderlich sein, dass Sie auf Anfrage des Gerichts als Zeuge aussagen müssen.
Mit der Einreichung der Anzeige erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten zur Verfolgung der gemeldeten Ordnungswidrigkeit erfasst und gespeichert werden.
Zuständige Einrichtung
32 - 320 Verkehr und Zentraler Ermittlungsdienst
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
- Frau Scholz: Sachbearbeitung
Tel.: 02131 987-230
Zuständige Kontaktpersonen
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