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SEPA
Wiederkehrende Forderungen können Sie bequem zur jeweiligen Fälligkeit mittels SEPA-Lastschriftmandat abbuchen lassen. Es ist für jeden Vertragsgegenstand ein separates SEPA-Lastschriftmandat erforderlich. Das SEPA-Mandat ist vom Kontoinhaber auszufüllen.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungZuständige Einrichtung
20 - 210 Stadtkasse
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
- Herr Zagorica: Sachbearbeitung
Tel.: 02131 987-415
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