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Mitteilung Zwischenzähler / Zählerstand
Viele Grundstückseigentümer haben auf ihrem Grundstück einen Zwischenzähler für die Gartenbewässerung installiert, um so die Kosten für Schmutzwasser zu reduzieren.
Der Zählerstand (nicht der Verbrauch!) muss zum Ende des Jahres, spätestens jedoch bis zum 28. Februar des Folgejahres über die Dienstleistung „Mitteilung über Zwischenzähler / Zählerstand“ gemeldet werden. Erfolgt bis zu diesem Datum keine Meldung, kann der Zählerstand für die Berechnung der Schmutzwassergebühren des übernächsten Kalenderjahres nicht berücksichtigt werden.
Der Zwischenzähler muss zudem alle sechs Jahre erneut geeicht oder durch einen neuen Zwischenzähler mit einer Konformitätserklärung des Herstellers ersetzt werden. Der ordnungsgemäße Einbau und der Anfangsstand des Zwischenzählers wird durch die Stadt bestätigt. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, kann der Zähler ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Alle Grundstückseigentümer werden daher gebeten, das Ablaufdatum der Eichung auf ihrem Zwischenzähler nochmals zu kontrollieren.
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20 - 220 Steuern und Abgaben
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
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Tel.: 02131 987-456 - Frau Daumen: Sachbearbeitung
Tel.: 02131 987-411
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