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Ausnahmegenehmigung bei Wohnungsumzügen und handwerklichen Tätigkeiten
Sie können auf Antrag eine zeitlich befristete Halteverbotszone einrichten oder einrichten lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Aufstellung und Bereitstellung der Beschilderung jedoch nicht durch die Stadt Kaarst erfolgt. Entsprechende Schilder können Sie bei Fachfirmen ausleihen oder von ihnen nach erfolgter Genehmigung aufstellen lassen.
Für Bereiche, auf denen das Parken oder Halten verboten ist, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies gilt für Umzüge, Möbeltransporte, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder Ähnlichem.
Rechtsgrundlagen
Welche Fristen müssen beachtet werden?
Die Verkehrszeichen sind 72 Stunden vor Beginn der Maßnahme aufzustellen, wobei der Tag der Aufstellung nicht berücksichtigt wird.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit liegt bei 14 Tagen. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich.
Welche Voraussetzungen gibt es?

Eine Registrierung ist derzeit nur als natürliche Person möglich. Nach erfolgreicher Registrierung haben Sie im Antrag die Möglichkeit, diesen im Namen verschiedener Organisationen einzureichen.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungZuständige Einrichtung
32 - 320 Verkehr und zentraler Ermittlungsdienst
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
- Herr Wende: Sachbearbeitung
Tel.: 02131 987-284