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Fahrtkostenerstattung herkunftssprachlicher Unterricht

Im Rhein-Kreis Neuss wird für ausländische Schülerinnen und Schüler sowie für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, die die Grundschule oder die Sekundarstufe I besuchen, herkunftssprachlicher Unterricht angeboten.

Nähere Informationen zur Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht finden hier.

Im Rahmen des herkunftssprachlichen Unterricht besteht gemäß den Voraussetzungen der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) die Möglichkeit der Erstattung der Fahrkosten für die Schülerin bzw. den Schüler.

 

Benötigte Unterlagen:

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Zur Anmeldung

Zuständige Einrichtung

40 Schule und Sport
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst