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Herbstausstellung - Anmeldung Kaarster Künstler 2024
Grundsätze für die Teilnahme
1. Bewerbungsvoraussetzungen zur Teilnahme-
- in Kaarst wohnt (bis 5 Jahre nach Verzug)
-
- dessen / deren räumlicher Schwerpunkt seiner / ihrer künstlerischen / kunsterzieherischen Tätigkeit (z.B. Atelier, Mitglieder von Kaarster Künstlervereinigungen, KunsterzieherInnen an Kaarster Schulen, VHS-Dozenten) sich in Kaarst befindet
2. Bildung einer Jury
Die unabhängige Jury besteht aus drei Mitgliedern, die auf Vorschlag von den Kaarster Künstlern, vom Kulturausschuss / von der Verwaltung bestimmt werden. Ausgewählt werden die Mitglieder aus einer Liste von Fachleuten aus Kunst und Kultur.
Zwei der drei Jurymitglieder sind Kunsthistorikerinnen / Kunsthistoriker. Das dritte Mitglied sollte eine professionelle Künstlerin / ein professioneller Künstler mit einer fundierten Ausbildung und nachweisbarer Erfahrung (Jurierung/Kuratierung) im Ausstellungswesen sein. Mit der Annahme der Jurymitgliedschaft entfällt eine eventuelle persönliche Berechtigung zur Teilnahme an der Herbstausstellung.
Die Jury hat folgende Aufgaben:
Sie prüft in einem ersten Schritt die formellen und qualitativen Zugangsvoraussetzungen und entscheidet über die Zulassung der Bewerber zur Ausstellung. In einem zweiten Schritt entscheidet sie, ob und welche Kunstwerke von Künstlern aus dem Kreis der zugelassenen Bewerbungen zur Herbstausstellung Kaarster Künstler präsentiert werden.
Die Jury wird vom Kulturbereich Kaarst einberufen.
Zur Jurierung sind die Künstlersprecherinnen und die Mitglieder der Ankaufs- und Auswahlkommission einzuladen. Sowohl die Künstlersprecherinnen als auch die Mitglieder der Ankaufs- und Auswahlkommission dürfen beratend ohne Stimmrecht teilnehmen.
3. Einreichen und Rücknahme der abzugebenden Arbeiten
Die von den Künstlern/Künstlerinnen auszustellenden Arbeiten sind im von der Künstlerversammlung festgelegten Zeitraum bei der Stadtverwaltung Kaarst, Rathaus Büttgen, Pförtnerloge/Saal, abzugeben. Es müssen mindestens 3 Arbeiten, höchstens 5 Arbeiten zur Jurierung abgegeben werden. Die Kunstwerke dürfen nicht älter als 2 Jahre sein.
Die ausjurierten Arbeiten sind in dem von der Künstlerversammlung festgelegten Zeitraum bis zum Tage des Ausstellungsbeginns abzuholen. Die ausgestellten Arbeiten sind am Abend des letzten Ausstellungstages nach Ausstellungsende abzuholen.
4. Versicherung
Die für die Ausstellung abgegebenen Arbeiten sind bis zu den vorgegebenen Abholungsterminen versichert. An- und Abtransport gehen zu Lasten des Ausstellers/der Ausstellerin (der Verkaufspreis bzw. der Versicherungswert incl. Rahmen ist unbedingt anzugeben).
5. Ausstattung der Arbeiten
Bilder und Arbeiten, die zum Aufhängen bestimmt sind, müssen die erforderlichen Einrichtungen (Rahmen, Haken, Ösen etc.) aufweisen; Objekte sind, wenn erforderlich, mit einem passenden Podest auszustatten.
6. Verkauf
Der Verkauf der ausgestellten Arbeiten erfolgt durch den Künstler/die Künstlerin. Die Arbeiten können erst nach Ende der Ausstellung entnommen werden.
Bei dem Verkauf einer Arbeit erhebt die Stadt Kaarst ein Entgelt i.H.v. 20 % des Verkaufspreises (incl. MWSt).
Bei dem Ankauf einer Arbeit durch die Stadt Kaarst erhält diese einen Nachlass von 20 % des Verkaufspreises (incl. MWSt.)
7. Überwachungsdienst
Der Künstler/die Künstlerin verpflichtet sich, an Sonntagen an dem einzurichtenden Überwachungsdienst in der Ausstellung teilzunehmen.
Die gewählten Sprecher/innen der Kaarster Künstler/innen stellen in Zusammenarbeit mit der Kulturverwaltung den Überwachungsdienst im Einvernehmen mit den Kaarster Künstlern/Künstlerinnen sicher.
8. Verabschiedung der Grundsätze
Den Grundsätzen für die Teilnahme an der Ausstellung Kaarster Künstler wurden in der Kulturausschusssitzung am 17.08.2022 zugestimmt.
Zuständige Einrichtung
01 Politische Gremien, Öffentlichkeitsarbeit & Kultur
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
- Frau Kraus: Stellvertretende Bereichsleitung
Tel.: 02131 987-160