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Fahrtkostenerstattung herkunftssprachlicher Unterricht
Im Rhein-Kreis Neuss wird für ausländische Schülerinnen und Schüler sowie für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, die die Grundschule oder die Sekundarstufe I besuchen, herkunftssprachlicher Unterricht angeboten.
Nähere Informationen zur Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht finden hier.
Im Rahmen des herkunftssprachlichen Unterricht besteht gemäß den Voraussetzungen der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) die Möglichkeit der Erstattung der Fahrkosten für die Schülerin bzw. den Schüler.
Benötigte Unterlagen:
- Bestätigung über die Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht (muss vor Antragstellung von der Schule unterschrieben werden und im Antrag hochgeladen werden)
- Fahrkostenbelege (wie z.B. Tickets können im Antrag hochgeladen werden)
Um die Onlinedienstleistungen der Stadt Kaarst nutzen zu können, reicht eine Registrierung bei der BundID unter der Option "Benutzername und Passwort".

Eine Registrierung ist derzeit nur als natürliche Person möglich. Nach erfolgreicher Registrierung haben Sie im Antrag die Möglichkeit, diesen im Namen verschiedener Organisationen einzureichen.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungZuständige Einrichtung
40 - 100 Schule
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
- Frau Klose: Sachbearbeitung
Tel.: 02131 987-227 - Frau Koster: Sachbearbeitung
Tel.: 02131 987-228