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Dienstleistungen A-Z

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Kontaktformular Liegenschaften

Die Stabsstelle Liegenschaften der Stadt Kaarst ist für den An- und Verkauf von städtischen Grundstücken verantwortlich. Darüber hinaus verwaltet und bewirtschaftet sie die im Eigentum der Stadt Kaarst stehenden Grundstücke.

Nachfolgende Anfragen können Sie an die Liegenschaften stellen:

  • Verkauf Ihres Grundstücks bzw. eines Grundstücksteils
  • Ankauf eines städtischen Grundstücks bzw. eines Grundstücksteils
  • Nutzung eines städtischen Grundstücks bzw. eines Grundstücksteils
  • Pachtung städtischer landwirtschaftlicher Flächen

Sollten Sie über die vorgenannten Optionen hinaus eine Frage zu einem städtischem Grundstück im Kaarster Stadtgebiet haben, reichen Sie Ihre Anfrage gerne über die Kategorie ‚Sonstiges‘ ein.

Im Fall von Anfragen zu Grundbuchangelegenheiten (z.B. Beantragung eines Grundbuchauszugs oder Auskünfte über Grundstückseigentümer) wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Grundbuchamt Neuss. Das Grundbuchamt Neuss hat seinen Sitz beim Amtsgericht Neuss, Breite Str. 48, 41460 Neuss, www.ag-neuss.nrw.de, Tel.: 02131/289-0.

 

Weitergehende allgemeine Informationen zu Wohnbaugrundstücken:

Städtische Wohnbaugrundstücke für Ein-/Zweifamilienhäuser werden in der Regel erstmalig im Frühjahr eines jeden Jahres zum Zeitpunkt des ‚Kaarster Immobilientages‘ angeboten. Dieser findet stets etwa zwei bis drei Wochen vor Ostern, zeitgleich mit dem ‚Kaarster Ostermarkt‘, statt.

Diese Wohnbaugrundstücke werden dann grundsätzlich entweder im Bieter- oder Bewerbungsverfahren vergeben. Das jeweilige Verfahren läuft über einen mehrwöchigen Bewerbungs- bzw. Angebotszeitraum, in welchem Interessierte ausreichend Zeit haben, ihre Unterlagen einzureichen.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ist seitens der Bewerber*innen ein von der Stadt Kaarst zur Verfügung gestelltes Formular auszufüllen, in welchem Angaben zu ihrer Person gemacht werden. Diese Angaben werden gemäß eines im nichtöffentlichen Teil der Gremien des Stadtrates beschlossenen Bewertungssystems bepunktet. Den Zuschlag für das Grundstück erhält der/die Bewerber*in, welche/r die meisten Punkte erhalten hat.
 
Im Fall des Bieterverfahrens wird ein Mindestgebot festgesetzt. Den Zuschlag für das zu verkaufende Grundstück erhält der/die Bieter*in mit dem Höchstgebot. Die Angebote werden während des Angebotszeitraums geschlossen gesammelt und erst im Anschluss daran geöffnet, geprüft und ausgewertet.

In beiden Verfahren ist seitens der Interessent*innen eine Finanzierungsbestätigung von einem Kreditinstitut einzureichen. Diese soll bestätigen, dass die Kaufinteressent*innen in der Lage sind, sowohl das Grundstück zu erwerben, wie auch auf diesem binnen zwei Jahren ab Kaufvertragsabschluss ein adäquates Eigenheim errichten zu können. Diesbezüglich wird seitens der Stadt Kaarst ebenfalls ein Mustervordruck zur Verfügung gestellt.

Seitens der Stadt Kaarst wird derzeit weder eine Interessentenkartei noch eine Art Newsletter geführt. Sobald die Stadt Kaarst wieder Ein-/Zweifamilienhausgrundstücke zum Kauf anbietet, finden Sie alle notwendigen Informationen und Unterlagen auf der Homepage der Stadt Kaarst (www.kaarst.de) unter dem Stichwort ‚Wohnbaugrundstücke‘. Zudem werden städtische Wohnbaugrundstücke auch auf dem Internetportal ‚ImmobilienScout24‘ inseriert.

 

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Zuständige Einrichtung

Stabsstelle Liegenschaften
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst