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Wohngeld - Antrag Mietzuschuss und Lastenzuschuss

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gewährt. Mieterinnen und Mieter erhalten Mietzuschuss, Eigentümerinnen und Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes erhalten Lastenzuschuss.

Sie können den Antrag über folgenden Link öffnen:

Erstantrag Mietzuschuss 

Erstantrag Lastenzuschuss

Weitere Info finden Sie  HIER  unter der Wohngeld-Seite des Ministerium (inklusive Erklär-Video)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt bei Vorlage aller Unterlagen in der Regel innerhalb eines Monats.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Wohngeld wird nur auf Antrag und erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt von der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung ab.

Zuständige Einrichtung

50 - 600 Wohnen
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst