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Hundesteueranmeldung oder Hundesteuerabmeldung großer Hund
Weitere Informationen zur Hundehaltung erhalten Sie auf kaarst.de: ![]()
Für die Hundehaltung in der Stadt Kaarst ist eine Steuer zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass sie sich in der Dienstleistung eines großen Hundes befinden.
Das bedeutet, dass dieser im ausgewachsenem Zustand mindestens 20 kg oder 40 cm Widerristhöhe erreicht haben muss.
Anderenfalls nutzen Sie bitte die Dienstleistung Hundesteueranmeldung oder Hundesteuerabmeldung kleiner Hund.
Um die Onlinedienstleistungen der Stadt Kaarst nutzen zu können, reicht eine Registrierung bei der BundID unter der Option "Benutzername und Passwort".
Eine Registrierung ist derzeit nur als natürliche Person möglich. Nach erfolgreicher Registrierung haben Sie im Antrag die Möglichkeit, diesen im Namen verschiedener Organisationen einzureichen.
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Zuständige Einrichtung
20 - 220 Steuern und Abgaben
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Zuständige Kontaktpersonen
Tel.: 02131 987-411
Fax.: 02131 9877-411
Mobil.: 0152 55139046
E-Mail: leonie.daumen@kaarst.de
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Bitte beachten Sie, dass sie sich in der Dienstleistung eines großen Hundes befinden.
Das bedeutet, dass dieser im ausgewachsenem Zustand mindestens 20 kg oder 40 cm Widerristhöhe erreicht haben muss.
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