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Hundesteueranmeldung oder Hundesteuerabmeldung großer Hund
Für die Hundehaltung in der Stadt Kaarst ist eine Steuer zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass sie sich in der Dienstleistung eines großen Hundes befinden.
Das bedeutet, dass dieser im ausgewachsenem Zustand mindestens 20 kg oder 40 cm Widerristhöhe erreicht haben muss.
Anderenfalls nutzen Sie bitte die Dienstleistung Hundesteueranmeldung oder Hundesteuerabmeldung kleiner Hund.
Weitere Informationen finde Sie auf der Homepage unter: Hundehaltung
Um die Onlinedienstleistungen der Stadt Kaarst nutzen zu können, reicht eine Registrierung bei der BundID unter der Option "Benutzername und Passwort".
Eine Registrierung ist derzeit nur als natürliche Person möglich. Nach erfolgreicher Registrierung haben Sie im Antrag die Möglichkeit, diesen im Namen verschiedener Organisationen einzureichen.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungVerwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
20 - 220 Steuern und Abgaben
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
- Frau Daumen: Sachbearbeitung
Tel.: 02131 987-411 - Herr Häbel: Abteilungsleitung
Tel.: 02131 987-281 - Frau Köhler: Sachbearbeitung
Tel.: 02131 987-232