BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Fachbereich II - Erster Beigeordneter
Anschrift
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Kontakt
Kontaktpersonen
- Herr Dr. Semmler: Erster Beigeordneter / Fachbereichsleitung
Tel.: 02131 987-106 - Frau Heitz: Sekretariat / Vorzimmer
Tel.: 02131 987-107
Zu dieser Einrichtung gehören
- 10 Personal und Organisation
- 30 Recht
- 32 Ordnungsangelegenheiten, Verkehr, Bürgerbüro und Feuerwehr
- 40 Schule und Sport
Alle Zuständigkeiten
- Abmeldung- Meldeschein gem. 23 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Abmeldung Nebenwohnsitz
- Abmeldung Wegzug ins Ausland
- Änderung der Nebenwohnung in Hauptwohnung Kaarst - Statuswechsel
- Anforderung von Personenstandsurkunden
- Anmeldung- Meldeschein gem. 23 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Arbeitsunfähigkeit
- Aufnahmeantrag Feuerwehr
- Auszahlung einer Aufwandentschädigung BSW
- Auszahlung einer Aufwandsentschädigung Ausbilder im Lehrgang
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Beitrittserklärung zur Anmeldung der Eheschließung
- Bestellformular Erste Hilfe
- Einsatzbericht Feuerwehr Kaarst
- Einverständniserklärung für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines Reisepasses/Ausweises
- Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse nach § 4 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
- Erteilung /Erweiterung/verlängerung einer Reisegewerbekarte
- Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 10 Abs. 4 LImschG NRW
- Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
- Fahrtkostenerstattung herkunftssprachlicher Unterricht
- Fischereischein
- Genehmigung eines Kategorie 2 Feuerwerkes außerhalb der Zeit von Silvester
- Gewerbeabmeldung
- Gewerbeanmeldung
- Kostenerstattung Schülerpraktikum
- Lebensbescheinigung
- Lernmittelfreiheit
- Melde- und Archivauskünfte
- Merkblatt Anmeldung Eheschließung
- Übernahme von Schülerfahrkosten
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Verlustanzeige Reisedokumente, Pass, Ausweis
- Vollmacht für An-/Ab-/Ummeldung Wohnsitz
- Vollmacht zur Entgegennahme des Eintragungsscheines
- Widerspruch und Einwilligung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
- Wohnungsgeberbestätigung