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Bedarfsanzeige für das Kindergartenjahr 2023/2024

Liebe Eltern!

Das sollten Sie über das Anmeldeverfahren 2023/2024 (01.08.2023 bis 31.07.2024) wissen:

  • Das vorrangige Anmeldeverfahren für das Kitajahr 2023/2024 hat in dem Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.10.2022 stattgefunden. Bedarfsanzeigen, die nicht bis zum 31.10.2022 eingereicht wurden, müssen zunächst nachrangig behandelt werden.
  • Die Bedarfsanzeige für das Kitajahr 2023/2024 (01.08.2023 bis 31.07.2024) können Sie online über das Portal vornehmen.
  • Bitte füllen Sie die Bedarfsanzeige, ggf. mit den notwendigen Anlagen, schnellstmöglich online aus (eine Unterschrift entfällt auf diesem Wege).
  • Über den Eingang Ihrer Bedarfsanzeige erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.
  • Die Bedarfsanzeige gilt für alle Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Kaarst (außer: Lukaskindergarten und die private Kindertageseinrichtung „Kaarster Mäusebande“).
  • Bitte melden Sie jedes Kind separat an.
  • Auf Ihrer Bedarfsanzeige können Sie bis zu drei Wunschkitas angeben.
  • Sollte in Ihren Wunscheinrichtungen noch Plätze zur Verfügung stehen, wird Ihre Bedarfsanzeige vom Bereich Jugend und Familie an die jeweiligen Wunscheinrichtungen weitergeleitet.
  • Sofern in keiner Ihrer Wunscheinrichtungen ein Platz frei sein sollte, wird vom Bereich Jugend und Familie geprüft, ob und ggf. wo Ihrem Kind ein Platz in einer „Nicht-Wunschkita“ angeboten werden kann.
  • Die Plätze werden nach den geltenden Aufnahmekriterien der jeweiligen Träger der Kindertageseinrichtungen vergeben. Die Leiterinnen können Ihnen hierüber Auskunft geben.
  • Die Bedarfsanzeige für das Kitajahrjahr 2023/2024 ist nur bis zum 31.07.2024 gültig. Sollten Sie für das Kitajahr 2023/2024 keinen Kitaplatz erhalten, muss Ihr Kind für das Kitajahr 2024/2025 erneut über den Kita-Navigator im Zeitraum vom 01.09.2023 bis 31.12.2023 angemeldet werden.

In Bezug auf die Elternbeiträge verweise ich auf die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertagespflege, in Kindertageseinrichtungen und in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Kaarst vom 12.02.2019 in der Fassung der jeweils gültigen Fassung.

Wenn Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen des Bereiches Jugend und Familie wenden. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen wie folgt:

Stadt Kaarst, Bereich Jugend und Familie, Am Neumarkt 2, 41564 Kaarst

Frau Pflipsen, Mail: sarah.pflipsen@kaarst.de, Tel.: +49 2131 987 329

Frau Beyer, Mail: michaela.beyer@kaarst.de, Tel.: +49 2131 987 379

 

Wir freuen uns auf Ihre Bedarfsanzeige!

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Zuständige Einrichtung

51 - 600 Kindertageseinrichtungen
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst

Bedarfsanzeige für das Kindergartenjahr 2023/2024

Liebe Eltern!

Das sollten Sie über das Anmeldeverfahren 2023/2024 (01.08.2023 bis 31.07.2024) wissen:

  • Das vorrangige Anmeldeverfahren für das Kitajahr 2023/2024 hat in dem Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.10.2022 stattgefunden. Bedarfsanzeigen, die nicht bis zum 31.10.2022 eingereicht wurden, müssen zunächst nachrangig behandelt werden.
  • Die Bedarfsanzeige für das Kitajahr 2023/2024 (01.08.2023 bis 31.07.2024) können Sie online über das Portal vornehmen.
  • Bitte füllen Sie die Bedarfsanzeige, ggf. mit den notwendigen Anlagen, schnellstmöglich online aus (eine Unterschrift entfällt auf diesem Wege).
  • Über den Eingang Ihrer Bedarfsanzeige erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.
  • Die Bedarfsanzeige gilt für alle Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Kaarst (außer: Lukaskindergarten und die private Kindertageseinrichtung „Kaarster Mäusebande“).
  • Bitte melden Sie jedes Kind separat an.
  • Auf Ihrer Bedarfsanzeige können Sie bis zu drei Wunschkitas angeben.
  • Sollte in Ihren Wunscheinrichtungen noch Plätze zur Verfügung stehen, wird Ihre Bedarfsanzeige vom Bereich Jugend und Familie an die jeweiligen Wunscheinrichtungen weitergeleitet.
  • Sofern in keiner Ihrer Wunscheinrichtungen ein Platz frei sein sollte, wird vom Bereich Jugend und Familie geprüft, ob und ggf. wo Ihrem Kind ein Platz in einer „Nicht-Wunschkita“ angeboten werden kann.
  • Die Plätze werden nach den geltenden Aufnahmekriterien der jeweiligen Träger der Kindertageseinrichtungen vergeben. Die Leiterinnen können Ihnen hierüber Auskunft geben.
  • Die Bedarfsanzeige für das Kitajahrjahr 2023/2024 ist nur bis zum 31.07.2024 gültig. Sollten Sie für das Kitajahr 2023/2024 keinen Kitaplatz erhalten, muss Ihr Kind für das Kitajahr 2024/2025 erneut über den Kita-Navigator im Zeitraum vom 01.09.2023 bis 31.12.2023 angemeldet werden.

In Bezug auf die Elternbeiträge verweise ich auf die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertagespflege, in Kindertageseinrichtungen und in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Kaarst vom 12.02.2019 in der Fassung der jeweils gültigen Fassung.

Wenn Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen des Bereiches Jugend und Familie wenden. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen wie folgt:

Stadt Kaarst, Bereich Jugend und Familie, Am Neumarkt 2, 41564 Kaarst

Frau Pflipsen, Mail: sarah.pflipsen@kaarst.de, Tel.: +49 2131 987 329

Frau Beyer, Mail: michaela.beyer@kaarst.de, Tel.: +49 2131 987 379

 

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Kita
51 - 600 Kindertageseinrichtungen
Am Neumarkt 2 41564 Kaarst

Frau

Pflipsen

Sachbearbeitung

129

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sarah.pflipsen@kaarst.de

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Beyer

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