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Einverständniserklärung für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines Reisepasses/Ausweises

Wenn Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) einen Reisepass oder Personalausweis beantragen, abholen oder den Status prüfen möchten, ist dafür die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Diese Einverständniserklärung stellt sicher, dass beide Elternteile – sofern sie das gemeinsame Sorgerecht besitzen – mit der Beantragung oder Abholung des Dokuments einverstanden sind.

 

Warum ist eine Einverständniserklärung notwendig?

Zum Schutz des Kindes und um sicherzustellen, dass Entscheidungen im besten Interesse des Minderjährigen getroffen werden, verlangt der Gesetzgeber bei der Beantragung und Abholung von Ausweisdokumenten die Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile. Dies gilt auch, wenn nur ein Elternteil den Antrag stellt oder den Ausweis abholen möchte.

 

Wann wird die Einverständniserklärung benötigt?

Die Einverständniserklärung wird benötigt bei der:

  • Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises für Minderjährige.

  • Abholung eines bereits beantragten Reisepasses oder Personalausweises für Minderjährige, wenn nicht beide Sorgeberechtigten persönlich anwesend sein können.

  • Statusabfrage zum Bearbeitungsstand eines Dokuments, wenn nur ein Elternteil anwesend ist.

Wichtiger Hinweis: Das Bürgerbüro benötigt zusätzlich die Personalausweise beider sorgeberechtigter Elternteile (im Original oder als gut lesliche Kopie). Die Unterschrift auf der Einverständniserklärung muss im Idealfall beglaubigt sein oder der nicht anwesende Elternteil muss sich auf Nachfrage identifizieren können. In vielen Fällen genügt es, wenn der Personalausweis (oder eine Kopie davon) des abwesenden Elternteils vorgelegt wird. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Meldebehörde, welche genauen Anforderungen dort gelten.


Zuständige Einrichtung

32 - 330 Bürgerbüro, Wahlen und Statistiken
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
E-Mail: buergerbuero@kaarst.de


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